- 14.06.2023, 14:35:45
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- OTS0185
Nationalrat spricht sich für Härtefallregelung bei einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld aus
Keine Mehrheit für weitere Oppositionsanträge zum Kinderbetreuungsgeld
Oppositionsanträge zur Reformierung des Kinderbetreuungsgeldes standen auf der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung. Während entsprechende Initiativen von SPÖ und NEOS, die unter anderem auf einen erweiterten Beobachtungszeitraum und die Erhöhung der Väterbeteiligung abzielen, keine Mehrheit fanden, erhielt ein Entschließungsantrag der FPÖ einhellige Zustimmung. In diesem fordern die Freiheitlichen eine Härtefallregelung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld analog zur Regelung bei der pauschalierten Version.
Oppositionsanträge gegen bürokratische Hürden beim Kinderbetreuungsgeld
Im Gegensatz zum pauschalierten Kinderbetreuungsgeld gebe es nämlich beim einkommensabhängigen Modell keine Härtefallregelung, die eine Verlängerung des Bezugs aus bestimmten Gründen ermögliche, bemängelt die FPÖ (3156/A(E)). Beide Varianten können generell nur dann voll in Anspruch genommen werden, wenn sich die Eltern die Betreuung teilen und den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auf beide aufteilen. Leider komme es immer wieder zu Härtefällen, die einen geteilten Bezug unmöglich machten und den alleingestellten Elternteil oft vor große finanzielle Schwierigkeiten stellten. Da es sich dabei ohnehin nur um wenige Fälle pro Jahr handle, sei es aus Sicht der FPÖ unverständlich, warum nicht auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld verlängert werden könne.
In der Minderheit blieben ein Antrag der SPÖ, der auf eine Erweiterung des Beobachtungszeitraums beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld abzielt (772/A(E)) und zwei Anträge der NEOS. In diesen geht es unter anderem um mehr Flexibilität und eine Erhöhung der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung (1131/A(E), 2748/A(E)). Demnach soll etwa jeder Elternteil individuell entscheiden können, ob er pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt. Auch die gleichzeitige Nutzung von Karenzzeiten soll möglich sein. Ein im Zuge der Debatte eingebrachter gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ, FPÖ und NEOS, in dem sie auf die Beseitigung der bestehenden Probleme und Hürden im Rahmen einer Reform des Kinderbetreuungsgeldes pochen, fand ebenfalls keine Mehrheit.
Opposition: Bundesregierung nimmt Anliegen der Familien nicht ernst
Im Plenum wiesen mehrere Abgeordnete der Oppositionsfraktionen - namentlich Petra Wimmer (SPÖ), Rosa Ecker und Christian Ries (beide FPÖ) - darauf hin, dass die Behandlung der vier Oppositionsanträge im Nationalratsplenum lediglich einer Abstimmungspanne im Familienausschuss geschuldet sei. Die Koalitionsparteien hätten es verabsäumt, für diese einen Vertagungsantrag zu stellen. Sonst wären auch die vorliegenden Anträge, so wie zahlreiche andere Initiativen der Opposition, vertagt, und somit nicht im Plenum behandelt worden, wie Petra Wimmer ausführte. Diese Vorgangsweise demonstriere, dass die Koalition die vorhandenen Probleme beim Kinderbetreuungsgeld nicht ernst nehme. Die Regelungen seien derart komplex, dass Familien eine aufwendige Beratung in Anspruch nehmen müssten, um die für sie richtige Variante zu finden, so Wimmer. Zudem würde eine Vielzahl an Härtefällen, für die es im Rahmen der gegenwärtigen Gesetzeslage keine Lösung gebe, die Notwendigkeit einer Gesamtreform des Kinderbetreuungsgeldes aufzeigen. Wimmers Fraktionskollege Maximilian Köllner verwies auf eine hohe Anzahl an diesbezüglichen Beschwerden und Erhebungen, wonach 60 % der Bezieher:innen mit den bürokratischen Hürden unzufrieden seien.
Rosa Ecker (FPÖ) fragte, weshalb es erst eine Abstimmungspanne benötige, um diese Missstände im Plenum zu thematisieren, obwohl bereits die Volksanwaltschaft und die Arbeiterkammer auf sie hingewiesen hätten. Zufrieden zeigte sie sich jedoch, dass zumindest der Antrag ihrer Fraktion auf einhellige Zustimmung stoße und somit Härtefälle beim einkommensabhängigen Kindergeld abgefangen werden könnten. Mit Blick auf die demographische Entwicklung in Österreich, plädierte Christian Ries (FPÖ) generell für die Schaffung von gesetzlichen Rahmendbedingungen, die Kinderreichtum begünstigen.
Das jeweilige Familienbild der Bürger:innen soll individuell von den Familien selbst und nicht durch den Staat definiert werden, erklärte Michael Bernhard (NEOS) und plädierte nochmals für die Anträge seiner Fraktion. Die darin vorgeschlagenen flexibleren Regelungen würden auch eher der Lebensrealität entsprechen, als die vorhandenen Modelle. Kritisch sah Bernhard den SPÖ-Antrag auf eine Verlängerung des Beobachtungszeitraums beim Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Eine solche würde dem Grundgedanken des Modells widersprechen.
Ähnlich beurteilte Norbert Sieber (ÖVP) den Antrag der Sozialdemokrat:innen. Es gehe darum, Einkommen zu ersetzen, das aufgrund einer Geburt wegfällt. Zudem sei die in der Begründung angeführte hohe Arbeitslosigkeit als Folge der COVID-19-Pandemie aktuell kein Thema mehr. Beim NEOS-Antrag auf eine individuelle Entscheidung der Elternteile über das jeweilige Bezugsmodell begründete Sieber die Ablehnung seiner Fraktion mit der prinzipiell partnerschaftlichen Ausrichtung des Modells. Dem Antrag der Freiheitlichen werde jedoch zugestimmt, um auch die "sehr geringe Zahl" an Härtefällen, die die vorhandene Regelung nicht abbilde, abzufedern.
Barbara Neßler von den Grünen zeigte sich über die große Zustimmung für den FPÖ-Antrag erfreut, auch wenn die Koalition die Schließung der gesetzlichen Lücken bezüglich der Härtefälle laut ihr bereits "auf dem Radar" hatte. Sie sprach weiters von der ungerechten Verteilung unbezahlter Care-Arbeit, die vornehmlich Frauen zu leisten hätten. Auch die sogenannte Mental Load - die Erwartung, das gesamte Familienleben im Kopf zu managen - würde der Chancengleichheit von Frauen erheblich im Wege stehen.
Familienministerin Susanne Raab bedankte sich für die aus ihrer Sicht gute Zusammenarbeit im Familienausschuss und verwies auf zahlreiche Oppositionsanträge, die die Bundesregierung in den letzten Jahren aufgenommen habe. Sowohl was die Bezugsdauer als auch die Höhe betrifft, sei das System des Kinderbetreuungsgeldes in Österreich im internationalen Vergleich eines der großzügigsten. Es sei "unfassbar flexibel" und biete dementsprechend viele Wahlmöglichkeiten, was auch eine gewisse Komplexität mit sich bringe. Laut Erhebungen des Instituts für Familienforschung zeige sich ein Großteil der Familien damit zufrieden, so Raab. Die Bundesregierung arbeite jedoch ständig an der Verbesserung des Systems. (Fortsetzung Nationalrat) wit
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