LR Teschl-Hofmeister: Landesregierung hat Darlehen und Zuschüsse für rund 2.100 Wohneinheiten genehmigt
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Zuschüsse für rund 2.100 Wohneinheiten genehmigt =
St. Pölten (OTS) - Ein wichtiges Zeichen in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten: Das Land Niederösterreich fördert mit der
blau-gelben Wohnbaustrategie den privaten Hausbau und
Sanierungsmaßnahmen bewusst antizyklisch und nachhaltig und steuert
damit gegen den abfallenden Trend im Bausektor. „In der Sitzung der
NÖ Landesregierung am 13. Juni haben wir Förderungen für rund 2.100
Wohneinheiten genehmigt. Im Bereich Eigenheimbau haben wir für 475
Wohneinheiten Darlehen in der Höhe von über 18,7 Millionen Euro
bewilligt. Auch im weiterhin stark zunehmendem Sanierungssektor
bleiben die Mittel für die Wohnbauförderung auf sehr hohem Niveau.
Für 1.626 Wohneinheiten in der Eigenheimsanierung wurden nicht
rückzahlbare jährliche Zuschüsse in Höhe von fast 485.000 Euro auf
die Dauer von zehn Jahren und nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse in
Höhe von knapp 3,3 Millionen genehmigt.“
Viele Familien verschieben derzeit ihre Bau- oder Sanierungspläne,
weil sie aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung verunsichert sind.
„Wir steuern bewusst und antizyklisch entgegen, in dem wir
Niederösterreichs Häuslbauer und Sanierer weiterhin gezielt und
kräftig unterstützen und damit auch die Auftragslage unserer
heimischen Wirtschaft ankurbeln. Mit unseren vielfältigen
Förderungsmöglichkeiten lässt sich für jedes Projekt die passende
Förderung finden“, so Teschl-Hofmeister weiter.
Bei der Eigenheimsanierung gibt es zwei Förderungsvarianten –
Sanierung mit Energieausweis und Sanierung ohne Energieausweis.
Grundsätzlich wird ein Zuschuss zu einem Darlehen gewährt. Bei der
Sanierung mit Energieausweis wird primär mit einem zehnprozentigen
Direktzuschuss unterstützt. Diese Förderschiene ist bei
Gesamtmaßnahmen, also etwa Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen
bei umfassenden Sanierungen, besonders geeignet. Die Zuschusshöhe
ergibt sich aus den förderbaren Sanierungskosten, ein Zuschuss muss
nicht zurückbezahlt werden. Alternativ dazu gibt es einen
zweiprozentigen jährlichen Zuschuss für die Dauer von zehn Jahren,
also insgesamt 20 Prozent Gesamtförderung, zur Unterstützung bei der
Rückzahlung eines Darlehens.
Die Sanierung ohne Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie
Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Dachsanierungen oder
Heizungseinbau beantragt. Auch hier gibt es – und dies ist seit 2021
neu – zwei Alternativen, nämlich einen dreiprozentigen jährlichen
Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten für die Dauer von zehn
Jahren, also insgesamt 30 Prozent Gesamtförderung, oder neu ab März
einen zehnprozentigen einmaligen Zuschuss der förderbaren
Sanierungskosten.
„Unser Wohnbau-Team steht jedenfalls für alle Anfragen und für
Informationen bereit und verhilft in Beratungsgesprächen gerne zu
maßgeschneiderten Lösungen und Förderungen“, so Teschl-Hofmeister.
Die Webseite www.noe-wohnbau.at mit erklärenden Kurz-Videos bietet
einen guten Überblick über die vielseitigen, individuellen
Förderungsmaßnahmen – inklusive benutzerfreundlicher
Download-Möglichkeit der Anträge. Die Wohnbau-Hotline oder ein
Gespräch mit dem Beratungsteam bietet alle weiteren Informationen
sowie alle Hinweise zu einem erfolgreichen Förderungsansuchen. „Das
eigene Zuhause ist der zentrale Wohlfühlort für uns alle. Das wissen
wir und das fördern wir. Mit den heutigen Beschlüssen und
Genehmigungen zeigen wir, dass ein lebenswertes Wohnen für unsere
Landsleute in allen Regionen unserer Heimat absolute Priorität hat.
Diesen positiven niederösterreichischen Weg werden wir auch in
Zukunft konsequent weitergehen“, so Teschl-Hofmeister abschließend.
Weitere Informationen: NÖ Wohnbauhotline unter der Telefonnummer
02742/22 1 33, erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
und an Freitagen von 8 bis 14 Uhr, bzw. beim Büro LR
Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Mag. (FH) Dieter Kraus, und
E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at, www.noe-wohnbau.at
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