- 06.06.2023, 13:30:36
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Tanda: Mutter-Kind-Pass wird digitalisiert und ausgebaut
ÖVP-Abgeordnete: Vorsorgeprogramm ist wichtiger Beitrag zur Früherkennung von Krankheiten bei Müttern und Neugeborenen
"Der bisherige Mutter-Kind-Pass erhält ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch ausgebaut und digitalisiert. Das in Österreich im Jahr 1974 eingeführte Vorsorgeprogramm hat einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten bei Müttern und ihren Neugeborenen geleistet sowie die Säuglingssterblichkeit deutlich reduziert. Anspruch auf die Untersuchungen hat jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, unabhängig vom Krankenversicherungsstatus", erläuterte heute, Dienstag, ÖVP-Abgeordnete Alexandra Tanda. Die Leistungen des Mutter-Kind-Passes sollen erheblich erweitert werden. Durch die Digitalisierung des Vorsorgeprogrammes soll auch die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden.
Umfang und Art der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen bis zur Vollendung des 62. Lebensmonats des Kindes sind per Verordnung durch den Gesundheitsminister im Einvernehmen mit der Familienministerin festzulegen. "Durch die Vorsorgeuntersuchungen können medizinisch relevante Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden", so die Mandatarin weiter. Darüber hinaus sind weitere Beratungsleistungen wie beispielsweise Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung vorgesehen. "Mit der neu in das Vorsorgeangebot aufgenommenen Elternberatung können wir Eltern - und hier vor allem Frauen - Informationen für Entscheidungen bieten, wenn es um partnerschaftliche Aufteilung geht und die Väterbeteiligung steigern."
In weiterer Folge ist auch eine Ausdehnung des Untersuchungsprogramms bis zum 18. Lebensjahr geplant. Derzeit sind nur Kinder bis rund um den fünften Geburtstag (62. Lebensmonat) erfasst. Die Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel von den Krankenversicherungsträgern übernommen. "Mit der Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass Anwendung wird die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Gesundheitsdiensten – zum Beispiel durch elektronische Einsicht in Untersuchungsergebnisse - und die Zuweisung an zusätzliche Unterstützungsangebote wie z.B. Frühe Hilfen verbessert", zeigt sich Tanda erfreut.
"Eine weitere Erleichterung für die Familien ergibt sich dadurch, dass der für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes erforderliche Nachweis von insgesamt zehn Untersuchungen während der Schwangerschaft und nach Geburt des Kindes entfällt, sofern diese elektronisch erfasst wurden." (Schluss)
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