- 31.05.2023, 09:13:41
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2 Termine für Neutralität und Frieden: 3. und 5. Juni in Innsbruck bzw. Ansfelden
Völkerrechtsprofessor Geistlinger: "Für mehr Ehrlichkeit in der Neutralitäts-Debatte!"
Die Bürgerbewegungen INITIATIVE HEIMAT & UMWELT (IHU) und NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH (NFÖ) informieren über zwei bevorstehende öffentliche Veranstaltungen:
1. "Volksinitiative zur Wahrung der Schweizerischen Neutralität", am Samstag, 3. Juni 2023 in 6065 Thaur, Dorfplatz 5, GH Purner. Gastreferent: Dr. René ROCA, Schweiz, Leiter des "Forschungsinstituts für direkte Demokratie" (www.fidd.ch) und Mitglied des Referendungs-Komitees für die Neutralitäts-Volksinitiative. Näheres siehe
2. "Wie kann der Frieden noch gerettet und eine Eskalation in Richtung dritter Weltkrieg verhindert werden?"
Am Montag, 5. Juni 2023 in 4052 Ansfelden, Ritzlhofstr. 63, GH Stockinger. Gastreferent: Wolfgang EFFENBERGER, ehemaliger NATO-Offizier der deutschen Bundeswehr und Autor des Buches "EU & NATO - Warum die Welt keinen Frieden findet." Näheres siehe
IHU-Obfrau Inge Rauscher und NFÖ-Obmann Dipl.Ing. Daniel Jenny fordern insgesamt mehr Ehrlichkeit in der Neutralitäts-Debatte und verweisen in diesem Zusammenhang auf den kürzlichen Vortrag des Salzburger Völkerrechtlers Univ. Prof. Dr. Michael GEISTLINGER zu diesem Thema, bei dem er folgende Aspekte ausführlich hervorhob und begründete: „Der Krieg in der Ukraine löste die Neutralitätspflichten eines gewöhnlich Neutralen für Österreich aus. Dazu gehören * die Abstinenzpflicht, * die Gleichbehandlungspflicht und * daß das österreichische Territorium für Kriegführende nicht zur Verfügung gestellt wird.
Somit ist Folgendes neutralitätswidrig:
- Finanzierung von Waffenkäufen durch Österreichs u.a. durch die EU-Mitgliedsbeiträge Österreichs
- militärische Ausbildungsmaßnahmen für oder zugunsten Ukraine
- Cyberwar- und Geheimdienstkooperation mit NATO/EU zugunsten Ukraine
- Lieferung von Kriegsmaterial aus Österreich und Genehmigung und Durchfuhr der Transporte von Kriegsmaterial durch Drittstaaten zugunsten Ukraine
- Reparatur beschädigten ukrainischen Kriegsmaterials in Österreich
- Ausbildung von militärischem Personal für Ukraine in Österreich
- offizielles Mittragen der EU-Sanktionen gegen Rußland.“
Der gesamte Vortrag kann live in drei Teilen zur Fakten-basierten Berichterstattung herangezogen werden
Prof. Geistlinger abschließend: „Diesen eklatanten Neutralitätsverletzungen ist entschieden entgegenzutreten, da sie auch nicht mit EU-Recht zu entschuldigen sind. Das Neutralitätsrecht, insbesondere das der immerwährenden Neutralität Österreichs gemäß Bundesverfassung, ist universelles Völkerrecht und steht damit über regionalem EU-Recht.“
Rückfragen & Kontakt
Inge Rauscher, IHU, 0664/489 37 97, ihu@a1.net, www.heimat-und-umwelt.at
Daniel Jenny, NFÖ, 0699/144 303 47, buendnis@nfoe.at, www.nfoe.at
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