Der erste Teil der Pflegereform brachte keinen großen Wurf für die professionelle Pflege. Im zweiten Teil werden essentielle Forderungen erfüllt. Jetzt muss die Umsetzung gelingen.
Die langjährigen Verhandlungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ÖGKV) führten im zweiten Teil der Pflegereform zum Ziel. Mehrere Forderungen wurden umgesetzt. „Dies ist ein Meilenstein für die professionelle Pflege
“, sagt ÖGKV Präsidentin Elisabeth Potzmann.
• Erst- und Weiterverordnung von Medizinprodukten (DGKP): In Zukunft dürfen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) bestimmte Medizinprodukte, die pflegerelevant sind, auch Erstverordnen. Das Gesetz zur Weiterverordnung dieser Medizinprodukte (nach Erstverordnung durch Ärzt:innen) gibt es seit der GuKG Novelle 2016. Es konnte aber nie in der Praxis angewendet werden, da die entsprechende Änderung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bis heute verhindert wurde. Nun gilt es, diese Änderung sowohl für die Erstverordnung, als auch die Weiterverordnung zügig umzusetzen. „Bei dieser Reform müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden
“, sagt Potzmann.
• Pflegegeldeinstufung durch Pflegekräfte: Der Einsatz von Pflegekräften bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen hat sich bewährt. Für eine Erstbegutachtung besucht üblicherweise eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person zu Hause. Künftig kann diese Aufgabe auch Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal übernehmen.
• Erhöhte Durchlässigkeit bei der Ausbildung: Pflegefachassistent:innen erhalten leichteren Zugang zur verkürzten Diplomausbildung. Gleichzeitig soll es DGKP, die an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ausgebildet wurden, erleichtert werden, den FH-Bachelorgrad an Fachhochschulen zu erlangen. Die Anrechnungsmöglichkeiten werden erweitert. „Die Durchlässigkeit bei der Ausbildung weiter zu steigern, ist ein wichtiger Punkt für die Attraktivität des Berufsfelds
“, so Potzmann.
Auch die Nostrifikationserleichterungen und die UBV-Anerkennung für Zivildiener sind wichtige Forderungen, die nun erfüllt werden. In beiden Punkten besteht der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband nun auf eine rasche Umsetzung in die Praxis.
Kritisch sieht der ÖGKV die „Teilbarkeit der 24-h-Betreuung“. Künftig sollen bis zu drei Menschen, die in keinem Familien- oder Verwandtschaftsverhältnis stehen, von einer 24-h-Betreuerin betreut werden. „Bei 24-h-Betreuuerinnen handelt es sich um Laien. Deswegen fordern wir, dass dieser Punkt unter Fachaufsicht von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen umgesetzt wird
“, so Potzmann.
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