• 23.05.2023, 19:42:07
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Kostenlose Corona-Tests bleiben für alle symptomatischen Personen möglich

Überarbeitetes Gesetz vom Ministerrat beschlossen - Aus für Wohnzimmertests bereits Ende Mai

Wien (OTS) - 

Das Gesundheitsministerium hat den Entwurf des COVID-19-Überführungsgesetzes nach der Begutachtung überarbeitet. Wichtigste Änderung: Corona-Tests bleiben für sämtliche symptomatische Patient:innen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch künftig kostenlos. Das überarbeitete Gesetz passiert am Mittwoch den Ministerrat und soll noch im Juni im Parlament beschlossen werden. Bereits am 31. Mai endet die Ausgabe von Wohnzimmertests in Apotheken. Hintergrund ist das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell ausgerufene Ende der Pandemie. ***

Am 3. Mai endete die Begutachtung des COVID-19-Überführungsgesetz. Das Gesetz regelt das Ende aller Corona-Maßnahmen und den Übergang in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems. Die Regierungsvorlage soll noch im Juni 2023 im Parlament beschlossen werden und bereits am 1. Juli in Kraft treten.

Wichtigste Änderung nach der Begutachtung ist, dass Tests für sämtliche symptomatischen Patient:innen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenlos bleiben. Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf Menschen, bei denen eine Therapie mit COVID-19-Medikamenten abzuklären ist, entfällt. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2023. “Damit alle Menschen mit Symptomen auch künftig die optimale medizinische Behandlung erhalten, ermöglichen wir bei Symptomen weiterhin kostenfreies Testen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. “Ein breitflächiges Testen von Menschen ohne Symptomen ist nach Ansicht der Expert:innen nicht mehr sinnvoll, weil die Tests die Zahl der Ansteckungen nicht wesentlich reduzieren.”

Kostenlose Tests in Apotheken noch bis Ende Mai

Eine weitere Änderung ist das Ende der Ausgabe von Wohnzimmertests in Apotheken mit Ende Mai, also einen Monat früher als ursprünglich geplant. Die gesetzliche Grundlage hatte sich auf die Dauer der Pandemie bezogen. Mit dem durch die WHO verkündeten Ende der Pandemie entfällt die gesetzliche Grundlage für die kostenlosen Antigentests. Die für den Mai ausgestellten Verordnungen für die kostenlosen Selbsttests gelten allerdings unverändert bis Ende Mai. Bis dahin können folglich noch Selbsttests aus Apotheken bezogen werden.

Parallel zum Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes werden Ende Juni das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen und alle COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben. Auch die Verkehrsbeschränkungen bei einer SARS-CoV-2-Infektion fallen damit weg.

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