- 21.05.2023, 08:10:02
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Aussendung des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz zum Tag der Biodiversität
Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert, Jagd auf gefährdete Arten und sich widersprechende Gesetzeslagen zu beenden
Die Welt befindet sich in einer schweren Biodiversitätskrise. Darauf macht der Internationale Tag der Biodiversität der UNESCO am 22. Mai aufmerksam. In dieser Krise müssen alle verfügbaren Mittel ergriffen werden, um das Artensterben zu stoppen. So wird auch im Rahmen eines Volksbegehrens gefordert, die Jagdgesetze in Österreich bundeseinheitlich zu gestalten.
Manche Landes-Jagdgesetze erlauben es tatsächlich immer noch, gefährdete Arten zu schießen. So kann etwa die global gefährdete Turteltaube in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland legal getötet werden. „Die Turteltaube hat in Österreich in den letzten 20 Jahren mehr als zwei Drittel ihres Bestands verloren! Sie „nur zum Spaß“ abzuschießen, ist völlig inakzeptabel und muss bundesweit untersagt werden“, betont DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
Weitere Beispiele sind die Tafelente (nur in zwei Bundesländern vor der Jagd geschützt) und die Krickente, von der es in Österreich nicht einmal mehr 100 Brutpaare gibt. „Wie viele Turteltauben, Tafel- und Krickenten in Österreich pro Jahr geschossen werden, weiß leider niemand, denn mehrere Bundesländer erfassen nur einen Gesamtwert für Tauben und Enten, in dem häufige und gefährdete Arten zusammengeworfen werden“, sagt Dr. Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.
„Das Beispiel der Turteltaube zeigt die ganze Absurdität der Zersplitterung des Jagdrechts in Österreich und die großen Mängel in verschiedenen Landesgesetzen. Wir brauchen endlich ein Bundesjagdgesetz, das für ganz Österreich die Jagd auf gefährdete Arten untersagt“, so Prof. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundesjagdgesetz.
Bleischrot als Artenkiller
Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. „Blei ist ein starkes Gift, und Vögel sind besonders betroffen. Bei allen drei großen Adlerarten in Österreich zählt Bleivergiftung zu den wichtigsten Verlustursachen. Wenn sie über angeschossene Tiere oder Aas Blei aufnehmen, verursacht schon die Auflösung weniger Milligramm dieses Schwermetalls im Magen eine Bleivergiftung. Die Vögel sterben elend binnen einiger Tage“, erklärt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs, die Forderung nach einem Verbot von Bleischrot.
Seit 1986 wird versucht, den Bartgeier in einer Kooperation aller Alpenländer in seinen angestammten Lebensraum zurückzubringen. Das Bartgeierprojekt zählt weltweit zu den erfolgreichsten Versuchen der Rückführung einer in der Natur ausgestorbenen Art. „Nur in Österreich verlief die Entwicklung über fast 25 Jahre sehr zögerlich. Bleihaltige Munition erwies sich als einer der Hauptgründe und führte immer wieder zu Verlusten an Brutvögeln. Gute Kontakte zu Jägern in von Bartgeiern frequentierten Revieren führten dort letztlich zu einem freiwilligen Verzicht auf die gefährliche Munition. Auch die Jäger der Bundesforste schießen nur noch bleifrei. Das Ende bleihaltiger Jagdmunition ist unausweichlich und überfällig“, betont Hans Frey, Greifvogelexperte in der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.
Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich Umweltminister und -landesräte 2014 zum Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition. Dem sind aber keine Schritte gefolgt. Durch die EU ist seit kurzem die Verwendung von Bleimunition nur in Feuchtgebieten verboten.
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Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz
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