• 19.05.2023, 10:58:35
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  • OTS0054

„Bürgeranwalt“: Zu niedrige Pflegestufe – bekommen demenzkranke Menschen zu wenig Pflegegeld?

Am 20. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2

Utl.: Am 20. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2 =

Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 20. Mai 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2
folgende Beiträge:

Zu niedrige Pflegestufe – bekommen demenzkranke Menschen zu wenig
Pflegegeld?

Besonders viele Beschwerden in der Volksanwaltschaft drehen sich um
das Thema Demenz, Erschwerniszuschlag neu und um angeblich zu
niedrige Pflegegeld-Einstufungen, weil ein außerordentlicher
Pflegebedarf nicht richtig eingeschätzt worden sei. Anhand des Falles
eines dementen Mannes aus Linz diskutiert Volksanwalt Mag. Bernhard
Achitz das Thema mit Mag. Bernd Pokorny, dem Chef der Rechtsabteilung
der Pensionsversicherungsanstalt.

Berufsunfähigkeit wegen Erschöpfungssyndrom – Probleme mit
Begutachtung und Diagnose

Seit zwei Jahren leidet Johannes H. am Chronischen Fatigue-Syndrom
(CFS). Aufgrund seiner Erkrankung bedeuten Behörden- und Arzttermine
eine hohe Belastung für ihn. Jedes Mal, wenn er das Haus verlassen
muss, verschlechtert sich sein Zustand für längere Zeit. Im April
2022 stellte er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Daraufhin
erhielt er mehrere Einladungen zur Begutachtung, die er aber aufgrund
seiner Erkrankung nicht wahrnehmen konnte. Volksanwalt Mag. Bernhard
Achitz hat sich der Sache angenommen.

Missglückter Wohnungskauf – wer muss die Verzugszinsen bezahlen?

Frau R. kaufte im Jahr 2021 eine Dachgeschoßwohnung in Wien. Noch vor
der geplanten Übergabe trat der Bauträger aber vom Kaufvertrag
zurück, weil die Kaufpreisraten vom Treuhänder nicht rechtzeitig
überwiesen worden seien. Frau R. versichert aber, dass das Geld
abrufbereit auf der Bank gelegen ist. Wegen des Zahlungsverzuges
musste sie dann aber 24.000 Euro an „Verzugszinsen“ bezahlen. Wer ist
für den Fehler verantwortlich? Muss Frau R. tatsächlich für den
Verzug zahlen?

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