• 16.05.2023, 08:52:55
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  • OTS0014

69 Abgeordnete von SPÖ und FPÖ unterzeichnen Verfassungsklage gegen Pensionsaliquotierung – Drittelbeschwerde beim VfGH eingebracht

Muchitsch/Belakowitsch: „Eine Regelung, die so ungerecht ist, muss bekämpft, statt pausiert werden!“

Utl.: Muchitsch/Belakowitsch: „Eine Regelung, die so ungerecht ist,
muss bekämpft, statt pausiert werden!“ =

Wien (OTS/SK) - Die beiden Sozialsprecher von SPÖ und FPÖ, Josef
Muchitsch und Dagmar Belakowitsch, geben die Einbringung der
angekündigten Verfassungsklage zur ungerechten Pensionsaliquotierung
bekannt. Zur Erinnerung: Pensionen werden grundsätzlich gesetzlich
immer an die Inflation angepasst. Im ersten Pensionsjahr erfolgt dies
allerdings nur anteilig, also ‚aliquot‘. Nur wer im Jänner in Pension
geht, kommt auch in den Genuss der vollen Pensionsanpassung. Ab dann
wird es Monat für Monat weniger. Im Februar erhält man 90% des
Inflationsausgleichs. Im März nur noch 80%. Pro Monat verliert man
zehn weitere Prozentpunkte, und wer erst im November oder Dezember in
Pension gehen kann, erhält gar keine Inflationsanpassung mehr. Diese
Regelung stellt eine lebenslange Pensionskürzung dar. Das ist in
Zeiten hoher Inflation besonders dramatisch und bedeutet für die
Lebenspension einen Verlust von mehreren zehntausend Euro. Ein
Pensionsraub, von dem in den nächsten zehn Jahren besonders Frauen
betroffen sein werden. Denn ab 2024 wird aufgrund der Angleichung des
Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt
einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet,
dass Frauen ab 2025 „im besten Fall“ 40 Prozent der Inflation im
ersten Pensionsjahr abgegolten werden. Vielen wird die
Inflationsanpassung zur Gänze gestrichen werden. Und das, obwohl die
Pensionshöhen von Frauen an sich schon im Schnitt um 40% geringer
sind als jene der Männer.

SPÖ und FPÖ haben in Form von Anträgen und durch ihr Stimmverhalten
wiederholt Anläufe unternommen, diese Regelung auf politischem Wege
abzuschaffen. Dies scheiterte stets an der schwarz/grünen
Regierungsmehrheit. Die Bundesregierung hat – auf Druck der
Opposition – nunmehr bekanntgegeben, diese Regelung immerhin für zwei
Jahre auszusetzen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPÖ bestätigte
allerdings die Rechtsauffassung, dass es sich bei der Aliquotierung
der ersten Pensionsanpassung nicht ‚nur‘ um eine ungerechte, sondern
um eine „grob unsachliche“, besonders Frauen gegenüber schwer
diskriminierende und damit wohl verfassungswidrige Regelung handelt.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar
Belakowitsch sind sich daher einig: „Eine Regelung, die so ungerecht
ist, muss bekämpft, statt pausiert werden!“ Entsprechend haben 69
Abgeordnete der beiden Parteien die von der SPÖ in Auftrag gegebene
Verfassungsklage unterzeichnet und diese heute beim
Verfassungsgerichtshof eingebracht.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch: „Es ist ein weiterer
Pensionsraub, den die Bundesregierung hier unter dem Titel
Aliquotierung durchführt. Es kann doch nicht der Geburtsmonat
innerhalb eines Kalenderjahres darüber entscheiden, ob eine Person
die volle, eine geringere oder gar keine Pensionsanpassung bekommt.
Unsere politischen Versuche sind an ÖVP und Grünen gescheitert. Daher
bekämpfen wir diese Regelung jetzt auf dem rechtlichen Weg.“

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch: „Mit der
Pensions-Aliquotierung der schwarz-grünen Bundesregierung wurde nach
einer zu geringen Inflationsanpassung, der Abschaffung der
abschlagsfreien Hacklerregelung und der Infragestellung der
geblockten Altersteilzeit ein weiterer Anschlag auf die
österreichischen Pensionisten vollzogen. Das gilt es politisch wie
auch rechtlich auf allen Ebenen mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die
Zusammenarbeit der SPÖ und der FPÖ in dieser Frage zeigt, wie wichtig
es ist, dass man auf Augenhöhe Sachpolitik für die Menschen macht,
und keine politische Kraft ausgrenzt. Denn sonst freuen sich nur
wieder ÖVP und Grüne.“ (Schluss)

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