• 15.05.2023, 08:25:02
  • /
  • OTS0010

Energiekostenzuschuss II: Wieder keine Förderung für Ziviltechniker:innen und andere Freiberufler:innen?

Willkürliche Diskriminierung von Freiberuflern muss aufhören

Wien (OTS) - 

Aus Verhandlungskreisen rund um die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses II wurde bekannt, dass verkammerte Freiberufler:innen wie Ziviltechniker:innen, Apotheker:innen, Ärzt:innen, Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen erneut systematisch vom Energiekostenzuschuss ausgenommen werden sollen.

Die in allen Lebensbereichen steigenden Kosten machen auch vor den Türen der Ziviltechniker:innen-Büros nicht Halt.

Baumeister:innen- oder Ingenieur:innen-Büros unterscheidet in ihren Mehrkosten wohl nichts von Ziviltechniker:innen-Büros. Die einen werden jedoch gefördert, die anderen aber nicht. Das liegt einzig an ihrer Kammerzugehörigkeit und diese sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung muss beendet werden“, kritisiert Daniel Fügenschuh, Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums scharf.

Klage gegen systematische Diskriminierung

Bereits beim Energiekostenzuschuss I wurden sämtliche Freiberufler:innen von der Förderung ausgeschlossen, wie die Presse berichtete (Kein Energiekostenzuschuss: Freiberufler stehen schon wieder im Regen). Der Dachverband der Freiberufler:innen-Kammern, die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreich, ist bereits auf der Suche nach Mitgliedern der Freiberufler-Kammern, um eine Klage einbringen zu können. Freie Berufe werden bei vielen Förderungen und Zuschüssen ausgenommen.

Entscheidung basiert auf Unwissenheit

Mit Verblüffung haben die Freiberufler:innen den Berichten aus den Medien (Der Standard: Regierung ringt um Energiehilfen: Geld für den Hotelier, die Physio geht leer aus) entnommen, dass das Wirtschaftsministerium davon ausginge, Freiberufler:innen würden keine Umsatzsteuer zahlen und keine ÖNACE-Einstufung für eine vereinfachte Abwicklung der Auszahlungen haben.

Die Unwissenheit des Wirtschaftsministeriums betreffend Freiberufler:innen ist bestürzend“, beklagt Fügenschuh. Denn Ziviltechniker:innen sind selbstverständlich von der ÖNACE-Einstufung umfasst. Sie trifft ebenso wie alle anderen Unternehmen und Gewerbe auch die Umsatzsteuerpflicht.

Wir zahlen die gleichen Steuern und Abgaben wie andere Unternehmer:innen und müssen daher nach dem Gleichheitsgrundsatz auch uneingeschränkt den gleichen Zugang zu Förderungen erhalten“, fordert Fügenschuh des Weiteren.

Rückfragen & Kontakt

Christine Lohwasser
Direktorin
Bundeskammer der Ziviltechniker:innen

+4369910622403
christine.lohwasser@arching.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BDZ

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel