- 12.05.2023, 09:20:59
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SWV-Matznetter: Änderungen im Tabakmonopolgesetz gefährden bewährtes System der Vergabe von Tabaktrafiken
Tabaktrafikant*innen, zum größten Teil selbständige Unternehmer*innen mit Behinderungen, müssen weiterhin in einem geschützten Bereich tätig sein können
Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV), Christoph Matznetter, und der Vizepräsident des SWV Steiermark, Günter Uhl, äußern scharfe Kritik an den geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen eine unzureichende Reparatur der Höchstgerichtsentscheidung dar und gefährden das bewährte System der Vergabe von Tabaktrafiken, insbesondere an vorzugsberechtigte Personen.
Besondere Sorge gilt den Auswirkungen auf Personen mit besonderen Bedürfnissen sowie der Nahversorgung im ländlichen Raum. Das System, das vorzugsberechtigten Personen, insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, die Möglichkeit zur Vergabe von Tabaktrafiken bietet, wird nicht angemessen geschützt und könnte dadurch in Gefahr geraten.
Die Entscheidungsgewalt bei der Vergabe von Tabaktrafiken spielt eine entscheidende Rolle, um die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Trafikant*innen zu berücksichtigen. Es besteht die Sorge, dass diese Expertise nicht ausreichend gewürdigt wird, wenn die Entscheidungen in andere Hände übergehen.
Des Weiteren besteht die Gefahr, dass die Nahversorgung mit Tabakwaren und den damit verbundenen Nebenartikeln im ländlichen Raum beeinträchtigt wird. Die geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz könnten dazu führen, dass die Nahversorgung gefährdet wird und die Anzahl der Standorte reduziert wird.
"Es ist unakzeptabel, dass das bewährte System der Trafikvergabe durch unzureichende Maßnahmen gefährdet wird. Wir fordern eine umfassende Überarbeitung der Regierungsvorlage, um den Schutz der vorzugsberechtigten Personen und die Nahversorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten", betont Christoph Matznetter, Präsident des SWV.
Günter Uhl, Vizepräsident des SWV Steiermark, ergänzt: „Es ist wichtig, dass die Tabaktrafikant*innen, zum größten Teil selbständige Unternehmer*innen mit Behinderungen, weiterhin in einem geschützten Bereich tätig sein können. Daher sehe ich die geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz als vollkommen falsch. Geändert werden sollte das Bundesvergabegesetz, dass Tabaktrafiken auch weiterhin nur nach dem bisherigen Tabakmonopolgesetz vergeben werden sollen, um Rechtsunsicherheit, die das jetzige Bundesvergabegesetz mit sich bringt, zu vermeiden."
Die geplante Entscheidungsgewaltübertragung bei der Vergabe von Tabaktrafiken bereitet dem SWV ebenfalls große Sorge. Die Expertise der Trafikant*innen, die ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen am besten kennen, droht dabei vernachlässigt zu werden. Der SWV fordert daher, dass die Entscheidungen weiterhin in den Händen der erfahrenen Trafikant*innen bleiben sollten, um eine bestmögliche Nahversorgung sicherzustellen.
Die Vertreter des SWV setzen sich aktiv dafür ein, dass die geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz grundlegend überarbeitet werden, um eine gerechte Vergabe von Tabaktrafiken und den Schutz der vorzugsberechtigten Personen.
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