• 11.05.2023, 15:00:02
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  • OTS0164

50 Millionen Euro zusätzlich für Angehörigenbonus in der Pflege

Insgesamt 80.000 Angehörige profitieren - Auszahlungen starten am 1. Juli

Wien (OTS) - 

Die Bundesregierung weitet den Angehörigenbonus aus. Künftig werden auch pflegende Angehörige den Angehörigenbonus erhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben. Das sieht ein Antrag vor, der heute im Sozialausschuss des Parlaments beschlossen wird. Die Bundesregierung stellt dafür 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Bisher hatten 55.000 Angehörige Anspruch, von der Ausweitung profitieren rund 22.500 Familien zusätzlich. Der Bonus beträgt heuer 750 Euro und wird im Jahr 2024 auf 1500 Euro verdoppelt. “Der Angehörigenbonus ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Wir haben uns beide dafür eingesetzt, dass der Empfängerkreis ausgeweitet wird, damit möglichst alle profitieren, die diese die wertvolle Arbeit leisten”, betonen Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. ****

Die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, bei der sie viel Unterstützung brauchen. Dem wurde im vergangenen Jahr auch durch die Pflegereform Rechnung getragen, die eine Reihe von Maßnahmen in diesem Bereich vorsieht. Der am 1. Jänner 2023 eingeführte Angehörigenbonus unterstützt bisher rund 55.000 pflegende Angehörige, wenn sie sich in der Pensions­versicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben. Die Pflegebedürftigen müssen zumindest Pflegegeld der Stufe 4 beziehen. Den Bonus erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen auch andere Angehörige mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten.

Erweiterung noch vor dem Start

Die Auszahlung startet am 1. Juli 2023, sodass für das Jahr 2023 ein Angehörigenbonus von 750 Euro überwiesen wird. 2024 erhöht sich der Betrag auf 1500 Euro. Ab dem Jahr 2025 ist eine jährliche Valorisierung des Betrages vorgesehen. Allein für diese Maßnahme werden im Jahr 2023 rund 40 Millionen Euro, in den Folgejahren mindestens 90 Millionen Euro investiert. 

Noch vor Beginn der Auszahlung erweitert die Regierung nun den Kreis der Anspruchsberechtigten. Bisher mussten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im gleichen Haushalt wohnen. Diese Voraussetzung fällt nun weg. Ein entsprechender Abänderungsantrag wird bereits heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebracht. Von dieser Erweiterung profitieren rund 22.500 Angehörige zusätzlich. Die Bundesregierung stellt dafür 16,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und ab dem Jahr 2024 rund 33,5 Millionen Euro zusätzlich bereit. Insgesamt erhalten künftig knapp 80.000 pflegende Angehörige den Bonus. 

Leistung wird jedes Jahr erhöht

Sozialminister Johannes Rauch: Betreuung und Pflege wird häufig von Frauen geleistet – unbezahlt zuhause. Mit dem Angehörigenbonus können wir pflegende Angehörige in ihrer wertvollen Arbeit auch finanziell unterstützen. Dass der Bonus vor allem Frauen mit geringem Einkommen zugute kommt, macht diese Maßnahme besonders treffsicher. Dass der Angehörigenbonus ab 2025 jährlich mit der Inflationsrate erhöht wird, ist in Zeiten hoher Inflation besonders wichtig.”

„Der Pflegebereich wird immer wichtiger, da die Menschen erfreulicherweise immer älter werden. Viele wollen solange wie möglich zu Hause wohnen. Mit dem Angehörigenbonus von 1.500 Euro pro Jahr wollen wir die enorme Leistung der pflegenden Angehörigen auch finanziell anerkennen. Der Zugang zum Angehörigenbonus wird nun erleichtert, weil der gemeinsame Haushalt der pflegenden mit der gepflegten Person für den Angehörigenbonus für Pflegezeiten ab Juli 2023 nicht mehr erforderlich ist. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Pflegereform“, so ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher Abg. August Wöginger.  

Weitere Verbesserungen für pflegende Angehörige

Die umfassende Pflegereform brachte neben dem Angehörigenbonus auch weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige:

  • Erhöhung des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat
  • Ausweitung des Angehörigengespräches von drei auf  fünf kostenlose Gesprächstermine
  • Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Ersatzpflege bereits nach drei Tagen 

“Die Herausforderungen, die in den kommenden Jahren im Pflegebereich noch auf uns zukommen werden, sind enorm. Deshalb ist es mir besonders wichtig, pflegende Angehörige, welche die Basis des Pflege- und Betreuungssystems bilden, zu stärken. Deshalb setze ich mich aktuell im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen dafür ein, die Finanzierung der Maßnahmen aus der Pflegereform langfristig zu sichern”, so Sozialminister Johannes Rauch abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at

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