• 10.05.2023, 17:30:33
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  • OTS0185

Untersuchungskommission zur Wien Energie: Zusammenfassung der Sitzung vom 10. Mai

Nächste Sitzung am 25. Mai 2023

Wien (OTS/RK) - 

Heute am Mittwoch, dem 10. Mai 2023, hat die Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zur Wien Energie ihre zehnte Sitzung abgehalten.

Als erster Zeuge zur Befragung durch die Kommission geladen war Erich Zach von der Magistratsabteilung (MA) 5. Die Fragen der Kommission an den Zeugen betrafen folgende Themen: Ausbildung und berufliche Laufbahn des Zeugen; Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung im Dezernat Vermögens- und Beteiligungsmanagement der MA 5; Vorbereitung und Formulierung des Antrags zur Notkompetenz; Zeitpunkt der ersten Übermittlung des Auftrags zur Erstellung der Notkompetenz; Inhalte von Gesprächen mit dem MA-5-Dezernatsleiter Gerhard Mörtl; Ablauf der Erstellung des Notkompetenz-Aktes; Wahrnehmung des Zeugen zu per E-Mail übermittelnden gewünschten Ergänzungen des Aktes; Zustandekommen der Notkompetenz-Summe von 700 Millionen Euro; mögliche Dringlichkeit der Erstellung des Notkompetenz-Aktes; Überarbeitung des Aktes am 14. Juli 2022; Einschätzung des Zeugen zur Verwendung der Notkompetenz im Antrag der Wiener Stadtwerke; weitere Ansprechpersonen des Zeugen bei den Wiener Stadtwerken; Klärung des Begriffs Freistellung im Antrag; Aufnahme einer Schad- und Klagloserklärung in den Notkompetenz-Akt; Varianten beim Einsatz der Notkompetenz; Kenntnisnahme des Zeugen zu Kreditlinien der Wiener Stadtwerke; Gespräche mit den Wiener Stadtwerken über die Konditionen der Kreditlinie; juristische Expertise innerhalb der MA 5; Zeitpunkt der Anlage des entsprechenden elektronischen Aktes; Erläuterung zum Begriff „Beihilfenthematik“ im Akt; Einblick des Zeugen in den Stand des Cashpoolings der Wiener Stadtwerke; Ablauf der Erstellung von Kreditrahmenverträgen durch Tochtergesellschaften der Stadt Wien; Zustandekommen der konkreten Kreditkonditionen; mögliche Anlage weiterer Aktenvermerke außerhalb des elektronischen Aktes; Ablauf der Tage vor der Erstellung der zweiten Notkompetenz; Gespräche mit den Wiener Stadtwerken vor der zweiten Notkompetenz; Höhe der Liquiditätserfordernis der Wiener Stadtwerke; Wahrnehmungen des Zeugen zur Inanspruchnahme der Margin-Beträge; Kündigung des Kreditvertrages zwischen Stadt Wien und Wiener Stadtwerken; mögliche Gespräche zwischen dem Zeugen und den Wiener Stadtwerken Anfang Juli 2022; Möglichkeit der Kündigung des Kredits; Prozess der Entscheidung für die Notkompetenz; Zahl der Mitarbeitenden beim Vermögensmanagement der MA 5; Struktur des Austauschs zwischen dem Vermögensmanagement der Stadt und den Tochterunternehmen; Zinszahlungen der Wiener Stadtwerke an die Stadt Wien; Form der Übermittlung des Kreditansuchens seitens der Wiener Stadtwerke; Vorhandensein eines Risikomanagements im Vermögensmanagement der Stadt; Gespräche zwischen dem Zeugen und den Wiener Stadtwerken im August 2022.

Als zweiter Zeuge gab Norbert Pannagl, Leiter Recht, Compliance und Vergabeangelegenheiten der Wiener Stadtwerke, Antworten auf die Fragen der Kommission. Er erteilte Auskunft zu folgenden Angelegenheiten: Berufliche Funktion und das damit verbundene Fachwissen des Zeugen; Einsicht in die finanzielle Situation der Stadtwerke; Zeitpunkt der ersten Wahrnehmung zur Notkompetenz im Jahr 2020; Zeitpunkt der Auftragserteilung zum Entwurf eines Antrages auf Notkompetenz; Wissensstand zur Notkompetenz zum Zeitpunkt der Auftragserteilung; Austausch mit Kolleg*innen im Konzern bezüglich der Notkompetenz; Berufsverhältnis zu den Herren Mörtl und Zach von der MA 5; Formulierungen im Mail an die MA 5 mit dem Entwurf zur Notkompetenz; mögliche Kontakte zu Bürgermeister Ludwig sowie zu Mitarbeiter*innen der MA 5; Prüfung der Notkompetenz des Stadtsenats; Frist zur Fertigstellung des Antrags; Unterstützung bei der Fertigstellung des Antragentwurfes; Rückfragen zur Freistellungsklausel; Freigabe des Antragentwurfes; mögliche Spekulationen der Wien Energie; mögliche Aufträge direkt vom Bürgermeister; Finalisierung des Kreditvertrags; Rückmeldung der Adressierten des Mails mit dem ersten Antragentwurf; Kontakt mit Stadtwerken und MA 5 vor und nach Unterfertigung des Vertrages; Entwurf zur zweiten Notkompetenz; Zeitleiste zur finanziellen Situation der Wien Energie; Entstehung der Summe von 2 Milliarden Euro im ersten Notkompetenz-Antrag.

Die dritte Zeugin des Sitzungstages war Gabriele Jandrisevits-Herzog, die Leiterin Tresory und Asset Management bei den Wiener Stadtwerken. Sie wurde zu folgenden Angelegenheiten befragt: Ausbildung und berufliche Laufbahn der Zeugin; Zeitpunkt der ersten Wahrnehmung zur Notkompetenz; Organisation der Tresory Abteilung der Wiener Stadtwerke; mögliche Berichtslinien zur Stadt Wien; Involvierung der Zeugin in die Abwicklung der ersten Notkompetenz; Abwicklung des Cashpoolings in den Wiener Stadtwerken; Zustandekommen der Summe von 700 Millionen Euro; Kontakte der Zeugin im Wiener Magistrat; Notwendigkeit der Ziehung einer Tranche aus der ersten Notkompetenz; Notwendigkeit nach einer höheren Liquidität der Stadtwerke im Sommer 2022; Änderung des Ratings der Wiener Stadtwerke; Spekulationen zur Zahlungsfähigkeit und Liquidität der Wiener Stadtwerke; höherer Kapitalbedarf der Wiener Stadtwerke im August 2022; Änderung der Kreditlinien bei Banken im Sommer 2022.

Anschließend an die Befragungen wurde über Beweisanträge abgestimmt.

Die nächste Sitzung der Untersuchungskommission des Gemeinderates findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 25. Mai 2023 um 10.00 Uhr im Wiener Rathaus statt.

Sitzungsprotokolle auf www.wien.gv.at

Die Protokolle der Sitzungen sind unter https://www.wien.gv.at/mdb/uk/wienenergie/ abrufbar und werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Wortprotokoll der heutigen Sitzung ist in Kürze dort zu lesen. (Schluss) wei/nic

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