• 05.05.2023, 11:29:11
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Tierschützer, Naturschützer und Jäger starten gemeinsames Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz

Zu einer besonderen, brückenbauenden Allianz finden sich Jäger, Natur- und Tierschützer*innen zusammen und starten gemeinsames Volksbegehren, das ab sofort unterschrieben werden kann

Wien (OTS) - 

Kurz-Wortlaut des Volksbegehrens: Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd in Österreich nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z.B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Das Volksbegehren fordert daher, der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt.

Landingpage mit dem Volltext des Volksbegehrens:

www.bundesjagdgesetz.at

Volksbegehren unterschreiben:

bmi.gv.at (Text)

Volksbegehren

Die Initiative wird getragen von:

  • Tierschutz Austria
  • Ökologischer Jagdverband
  • Verein gegen Tierfabriken
  • AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt

Statements der Proponent*innen:

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer:

„Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind wir – bei intellektueller Redlichkeit – angehalten, Tiere moralisch viel stärker zu berücksichtigen, als wir das bislang getan haben. Das muss sich auch im Recht widerspiegeln. Gerade weil ich als ehemaliger Jäger auch diese Seite der Medaille kenne, ist es mir ein besonderes Anliegen, mich hier für einen Kulturfortschritt einzusetzen. Wir sollten rasch vom Konflikt zur Koexistenz mit Wildtieren kommen, zu ökologisch-tierschutzgerechten Formen des Umgangs mit ihnen.“

MMag. Dr.in Madeleine Petrovic (Präsidentin Tierschutz Austria):

„In mehreren Bundesländern dürfen Jäger das ganze Jahr über Füchse und andere Tiere töten, selbst wenn diese Junge zu versorgen haben, die dann elendiglich verhungern. Es ist unverständlich, dass eine Fuchsmutter in Niederösterreich keinen Schutz hat, im Gegensatz zu einer Fuchsmutter in Vorarlberg. Es darf nichts im Gesetz stehen, was in der heutigen Zeit als Unrecht betrachtet werden muss. Wir sehen es daher auch im rechtlichen Sinn als unseren Auftrag, dieses Volksbegehren durchzuführen!” 

Univ.-Prof. i.R. Dr. Kurt Kotrschal (Sprecher AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt):

"Zu Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise sind Einstellung und Verhalten der Menschen der Natur gegenüber von entscheidender Bedeutung für eine lebenswerte Zukunft. Um eine weitere bedrohliche Verarmung von Lebensräumen und Aussterben von Lebewesen zumindest zu bremsen, braucht es heute dringend eine Umstellung der Jagd von den "traditionellen Gepflogenheiten" auf Öko-Management in Form von bundesweiter Prinzipien; um nur einige zu nennen:  Arten, die nicht bejagt werden müssen, sollen auch nicht bejagt werden und die Jagd muss tier-und artenschutzgerecht betrieben werden, was etwa eine völlige Aufgabe des Schrotschusses erfordert. Eine Nagelprobe wird auch das zukünftige Verhältnis der Jagd zu den großen Beutegreifern Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal sein."

DI Franz Puchegger (Obmann Ökologischer Jagdverband Österreich):

„Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt.’ Etwa zwei Drittel des österreichischen Waldes leidet unter zu hohen Schalenwilddichten und kann sich nicht ausreichend verjüngen. Trophäenkult, Wildfütterung und überbordender Bürokratismus mit neun Landes-Jagdgesetzen vernichten seit Jahrzehnten Österreichs Wälder und verhindern das natürliche Aufkommen eines klimafitten Mischwaldes. Wild soll wild bleiben dürfen und nicht als Nutztier behandelt werden.“

Mag. DDr. Martin Balluch (Obmann Verein gegen Tierfabriken):

„Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN unterstützt das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, weil es höchst an der Zeit ist, den unterschiedlichen Umgang mit Tieren bei der Jagd in den unterschiedlichen Bundesländern einheitlich zu regeln. Es kann doch nicht sein, dass man im Burgenland weder Enten noch Fasane aus Zucht mit Massentierhaltung aussetzen darf, in der angrenzenden Steiermark Enten nicht aber Fasane schon, und in dem an beide grenzenden NÖ darf man sowohl Enten als auch Fasane zum Abschuss aussetzen. Ähnlich bei der Gatterjagd, die in der Steiermark wiederum völlig verboten ist, im Burgenland dürfen die Zäune von 3 Jagdgattern stehen bleiben, und in NÖ können sich die Jagdgatter einfach zu Wildgehegen umwidmen, und vieles bleibt beim Alten. Wir fordern ein bundeseinheitliches Jagdgesetz auf der Grundlage von Ökologie und Tierschutz, und sind beeindruckt, dass sich so viele Organisationen aus verschiedenen Bereichen, von Tierschutz über Naturschutz und Artenschutz bis Ökojagd, dafür gemeinsam engagieren.“

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Jonas von Einem
Leitung Kommunikation
+43 699 16604075
Jonas.voneinem@tierschutz-austria.at
www.tierschutz-austria.at

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