Einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet führen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer*innen in der Land- und Forstwirtschaft.
Nach langen und intensiven Verhandlungen unter Einbeziehung der Sozialpartner hat der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher kürzlich die Verordnungen zum Landarbeitsgesetz (LAG) erlassen, welche mit 1.6.2023 in Kraft treten.
Als Herzstück der Sammelverordnungen zeichnet sich die land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung aus. Nunmehr gilt für das gesamte Bundesgebiet ein einheitlicher Mindeststandard für Arbeitsstätten, insbesondere für Arbeits- und Wohnräume. „Die Arbeitnehmer*innen in der Land- und Forstwirtschaft gewährleisten mit ihrer Arbeit die Versorgung Österreichs mit lebensnotwendigen Gütern. Das Festsetzen von derartigen Mindeststandards, wie etwa bei Bodenflächen oder Raumtemperaturen, stellt eine eindeutige Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen dar!“, zeigt sich ÖLAKT-Vorsitzender Präsident Ing. Andreas Freistetter erfreut.
Durch die Sammelverordnung werden die jeweiligen Verordnungen der Länder mit ihren zwar ähnlichen, aber dennoch unterschiedlichen Bestimmungen abgelöst. Die Zusammenführung der verschiedenen Regelungsinhalte stellt einen Meilenstein betreffend Rechtssicherheit für Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen, aber auch Betriebsrät*innen dar. Für Vorsitzenden Ing. Andreas Freistetter ist klar: „In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit bundesländerübergreifenden Niederlassungen herrschen durch die einheitlichen Regelungen endlich Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen!“
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