- 03.05.2023, 14:11:36
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Österreich braucht den ORF
Redaktionen befürchten weitere Einschnitte beim Personal
Utl.: Redaktionen befürchten weitere Einschnitte beim Personal =
Wien (OTS) - Der ORF-Redaktionsausschuss, das sind die
Redaktionssprecher:innen aus allen Bereichen (Radio, TV, Online,
Teletext und Landesstudios) hat in seiner Frühjahrstagung heute am 3.
Mai – dem Tag der Pressefreiheit – einstimmig folgende Resolution
beschlossen:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zählt zu den Errungenschaften der
Demokratie - das anzuerkennen, müsste auch für Konkurrenten
selbstverständlich sein. Dennoch hat die Debatte um das neue
ORF-Gesetz in den vergangenen Tagen absurde Züge angenommen und
Grenzen überschritten: Private Medien berichten über das neue
ORF-Gesetz, als würde damit der Niedergang von Meinungsfreiheit und
Demokratie einhergehen. Völlig unangebrachte, falsche Zuschreibungen,
von „Monopolsender“, über „hypertropher Staatsfunk“, bis hin zu
„Massenvernichtungswaffe“ waren über den ORF zu lesen.
Wir haben Verständnis für die wirtschaftlichen Probleme der privaten
Medienbetreiber. Es liegt aber nicht in der Verantwortung des ORF,
dass internationale Online-Konzerne wie Google, Facebook oder Amazon
ohne nennenswerte programmliche Leistungen in Österreich mehr als die
Hälfte der Werbegelder abziehen. Die heimische Medienlandschaft wäre
ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk als verlässliches und öffentlich
finanziertes Qualitätsangebot dramatisch schlechter aufgestellt.
Kein anderes Medium in Österreich bietet dieses umfassende
Informationsangebot mit niederschwelligem und barrierefreiem Zugang
zur Berichterstattung – mit Untertitelung, Audio-Deskription und
Gebärdensprache. Würde den Forderungen von kommerziell betriebenen
Medien nachgegeben – der ORF solle nur produzieren, was für die
privaten Medien zu teuer ist und nur Inhalte, für die es wenig
Publikum gibt – dann wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehr
bald ein elitäres Nischenprogramm und für die breite Mehrheit der
Österreicherinnen und Österreicher uninteressant. Damit würde das
Argument der solidarischen Finanzierung – „Programm für alle,
finanziert von allen“ – nicht mehr gelten.
Aktuell erreicht der ORF täglich 6,4 Millionen Menschen; 95 % der
Bevölkerung nutzen unsere Programme und Inhalte. Von den 2.000
meistgesehenen TV-Sendungen im vergangenen Jahr waren 1.970 im ORF zu
sehen.
Das Publikum kann auf verlässliche, schnelle, ausführliche und
korrekte Information vertrauen. Wir haben strenge Regulative und
Kriterien für unsere Berichterstattung in Radio, TV, Teletext, Online
und den Sozialen Medien – vom Redaktionsstatut, den
Programmrichtlinien bis zum ORF-Gesetz. Kein anderes Medium berichtet
mit einem großen Korrespondenten-Netz aus aller Welt die
österreichische Perspektive. Und mit den neun Landesstudios bieten
wir regionale Informationen – von Vorarlberg bis ins Burgenland. Und
- wie schon oft bewiesen - bietet der ORF im Fall von Katastrophen
und anderen Großereignissen, die direkt das Leben vieler Menschen
betreffen, verlässliche und schnelle Informationen für die
Bevölkerung.
Wir sichern Pluralität und eine ausgewogene, unabhängige und
objektive Berichterstattung. Information, Kultur, Sport, Unterhaltung
– dafür hat der ORF einen gesetzlich klar definierten öffentlichen
Auftrag an den wir uns halten müssen.
Die ORF-Redaktionen wehren sich gegen jede Form der Einflussnahme.
Werbekunden bekommen bei uns keine Bevorzugung in der
Berichterstattung. Eine Vielzahl von Dokumentationen im Programm
erfüllt den Bildungsauftrag. Wir sichern die österreichische
Sprachenvielfalt, gestalten für die Volksgruppen-Minderheiten im Land
eigene Programme und wir zeigen die kulturelle Vielfalt Österreichs.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert für alle einen Zugang
zu Information und Unterhaltung. Auch wer wenig Geld hat, ist jetzt
und in Zukunft von der ORF-Gebühr befreit. Damit wird rund 300.000
Haushalten ermöglicht, kostenlos auf ein breites Programmangebot
zurückzugreifen. Für alle anderen wird die bisherige GIS-Gebühr für
Radio und TV deutlich gesenkt – der ORF bekommt statt bisher 18,59
Euro in Zukunft 15,30 Euro pro Monat. In der Werbung gibt es für den
ORF weitere Beschränkungen im Bereich Online und Radio – in der
Größenordnung von bis zu 30 Millionen Euro.
Grundsätzlich begrüßen wir den vorliegenden Entwurf zur Novelle des
ORF-Gesetzes. Weil damit eine staatsferne Finanzierung sichergestellt
ist – also nicht aus dem Bundesbudget, über das die jeweiligen
Regierungsparteien entscheiden. Eine Finanzierung aus dem Budget
würde der Unabhängigkeit von Staats- und Parteieneinfluss
widersprechen. Mit der jetzigen Lösung wird der Forderung des
Verfassungsgerichtshofes entsprochen.
Weiters begrüßen wir den Entwurf, weil im digitalen Bereich
anachronistische Regelungen fallen. Wie etwa die Verpflichtung, dass
nach sieben Tagen unsere Inhalte wieder vom Netz genommen werden
müssen. Redaktionelle Inhalte „online-first“ und „online-only“
anbieten zu können, war schon längst überfällig, auch wenn die vielen
Einschränkungen und Auflagen im Vergleich zu den Möglichkeiten von
ARD und ZDF unverständlich sind.
Allerdings sind Teile des Gesetzesentwurfes aus unserer Sicht auch
besorgniserregend: „Alles billiger, aber besser“, wie es der Wunsch
von Medienministerin Susanne Raab ist, wird in der Praxis nicht
umsetzbar sein. Die ORF-Geschäftsführung hat Einsparungen in der Höhe
von 325 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren zugesagt. Es soll
keine Valorisierung des ORF-Beitrages in den nächsten drei Jahren
geben. Das bedeutet bei der aktuell hohen Inflation für den ORF jedes
Jahr netto deutlich weniger finanzielle Mittel. Und das nach
zahlreichen Sparprogrammen.
In den vergangenen Jahren wurden bereits 900 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter abgebaut, rund ein Viertel der Belegschaft – bei
gleichzeitig deutlich gestiegener Programmleistung. Der
Gesetzesentwurf verlangt nun – bei zusätzlichen Aufgaben – eine
weitere Reduktion der Personalkosten. Mit einem Gehalts-Abschluss von
2,1 % waren die ORF-Beschäftigten in ihren KV-Verhandlungen weit
unter allen anderen Branchen in Österreich. 500 Kolleginnen und
Kollegen, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, sollen zu
einem großen Teil nicht nachbesetzt werden. Das macht die
journalistische Arbeit noch einmal schwieriger. Schon jetzt sind die
Redaktionen personell ausgedünnt.
Die gesetzliche Einschränkung von Textinformation auf ORF.at – der
wichtigsten Nachrichtenseite Österreichs – halten wir für äußerst
problematisch. Nicht nur, weil damit das Angebot eingeschränkt wird –
viele User und Userinnen sehen in einem Mehr an Videos keinen Ersatz
für weniger Text – sondern auch, weil es den gesetzlichen
Informationsauftrag untergräbt und den niederschwelligen Zugang zu
öffentlich-rechtlicher Berichterstattung schwächt. Ob diese
Einschränkungen dem Geschäftsmodell von privaten Medien nützen, daran
gibt es massive Zweifel von Expertinnen und Experten.
Extrem bedauerlich finden wir, dass sich in der Novelle keine Reform
und Entpolitisierung der Aufsichtsgremien findet, obwohl das von
zahlreichen Expertinnen und Experten seit vielen Jahren verlangt
wird. Das Bundesverfassungsgesetz über die „Sicherung der
Unabhängigkeit des Rundfunks“ sieht die „Unabhängigkeit der Personen
und Organe“ vor. Auch wenn einzelne Mitglieder des Stiftungsrates
versuchen, gute Arbeit zu leisten und sich für das Wohl des
Unternehmens einsetzen, in Summe lässt die Organisation in
partei-politischen „Freundeskreisen“ schwere Zweifel an deren
Unabhängigkeit aufkommen. Es muss sichergestellt werden, dass der ORF
via Aufsichtsgremien demokratisch kontrolliert wird, dass aber die
Regierungsparteien nicht automatisch über die Mehrheit in den Gremien
verfügen und so partei-politischer Einfluss auf die Bestellung von
Managementpositionen im ORF ausgeübt werden kann.
Im neuen ORF-Gesetz unverändert bleibt auch das Anhörungsrecht der
Länder bei der Besetzung von Landesdirektor:innen für die
ORF-Landesstudios. Obwohl mehrere Landeshauptleute sich öffentlich
für eine Abschaffung ausgesprochen haben, soll offenbar diese
anachronistische Form der politischen Mitbestimmung von
ORF-Führungsfunktionen weiter bestehen bleiben.
Der ORF-Redaktionsrat
Dieter Bornemann, Simone Leonhartsberger, Peter Daser, Margit
Schuschou
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