- 02.05.2023, 11:03:59
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Neue Studie beleuchtet das „Regulatory Scrutiny Board“, das mächtige Schattengremium der EU-Kommission
AK und LobbyControl kritisieren Knebelung von Rat und EU-Parlament durch das RSB
Wer macht die Regeln in der EU? In der Öffentlichkeit sind Europäische Kommission, Rat, und Europäisches Parlament präsent. Aber kaum jemand kennt das „Regulatory Scrutiny Board“ (Ausschuss für Regulierungskontrolle, RSB). Dabei ist das Gremium, das im Schatten der öffentlich bekannten Player steht, sehr mächtig – und demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Eine neue Studie von AK und der deutschen NGO LobbyControl offenbart den erheblichen Einfluss, den das RSB auf die Gesetzgebung auf EU-Ebene hat.
Das RSB überprüft, welche Auswirkungen ein neues Gesetz auf EU-Volkswirtschaften haben könnte. Fällt das Urteil des RSB negativ aus, weil es mögliche nachteilige Auswirkungen für Wirtschaft, Umwelt und/oder Gesellschaft sieht, kann es einen Rechtsvorschlag mit einem Veto blockieren. Wie stark Gesetzesentwürfe über Vetos vom RSB beeinflusst werden können, zeigt das Beispiel des Lieferkettengesetzes. Ziel des Rechtsvorschlags ist es, die Arbeitsbedingungen entlang der globalen Lieferkette zu verbessern sowie das Ziel, den Klimawandel zu bremsen, zu unterstützen. Infolge der Vetos des RSB wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf wenige Unternehmen begrenzt. Nur 0,2 Prozent der europäischen Unternehmen müssen sich an die neuen Regelungen halten. Die Blockade hat zu einer Verwässerung des Rechtsvorschlags auf Kosten von Beschäftigten, der Konsument:innen und der Umwelt geführt, kritisieren LobbyControl und AK.
Bei anderen Rechtsakten wie beispielsweise dem Gesetzesvorschlag zur Kreislaufwirtschaft und dem Konsumentenrecht auf Reparatur wurde dem Europäischen Parlament kein Zugang zu den Dokumenten gewährt, die darstellen, warum das RSB eine negative Stellungnahme abgegeben hat.
Felix Duffy von Lobby Control sagt: „Gremien wie das RSB müssen maximal transparent arbeiten und ihre Erkenntnisse umgehend veröffentlichen. Die EU-Gesetzgebung muss sich an den EU-Verträgen orientieren und erinnert an Artikel 3 des EU-Vertrags, in dem u.a. festgehalten ist, dass die Union das Ziel hat, das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, was explizit auch den sozialen Fortschritt, ein hohes Maß an Umweltschutz und bessere Umweltqualität umfasst. Das RSB muss daher seine Bewertungskriterien ändern und nicht nur auf kurzfristige Auswirkungen auf Unternehmen schauen, sondern auf langfristigen Nutzen für die Gesellschaft.“
AK Experte Frank Ey kritisiert: „Ein beratendes Gremium darf keine Vetomacht über den Gesetzgeber haben! Mit dem Vetorecht greift das RSB ein, noch bevor der Gesetzgebungsprozess mit dem Rat und EU-Parlament überhaupt anfängt. Das ist völlig undemokratisch.“ Das RSB baut zudem auf dem Prinzip der „Besseren Rechtsetzung“ auf, das in den letzten Jahren wirtschaftspolitische Aspekte wesentlich stärker berücksichtigte als beispielsweise beschäftigungs- und umweltpolitische Belange. „Auch das stellt ein erhebliches Problem dar“, so der AK Experte: „Salopp gesagt fallen der RSB-Kontrolle immer wieder Regeln zum Opfer, die Unternehmen nicht passen. Die Philosophie der sogenannten „Besseren Rechtsetzung“ (Better Regulation Agenda), von dem das RSB entstammt, macht oft den Eindruck eines Wunschkonzerts der Konzerne.“
LobbyControl und AK fordern daher, die Einrichtung des RSB grundsätzlich zu überdenken.
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