• 24.04.2023, 08:33:03
  • /
  • OTS0011

Finanzpolizei beschlagnahmte 76 illegale Glücksspielautomaten bei Schwerpunkteinsatz in Salzburg

Wien (OTS) - Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung kann
einen großen Erfolg im Kampf gegen das illegale Glücksspiel
verbuchen: Bei einer Schwerpunktaktion gemeinsam mit Polizei und
Einsatzkommando Cobra in der Stadt Salzburg wurden zwischen 6. und
14. April in Summe 76 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt. Die
Betreiber erwartet nun eine hohe Geldstrafe – immerhin sind pro Gerät
bis zu 30.000 Euro an Strafen möglich.

„Das ist ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität. Die
illegalen Glücksspielbetreiber machen hohe Gewinne auf Kosten von
Spielsüchtigen. Hier ist ein entschlossenes Vorgehen der
Finanzpolizei von wichtiger Bedeutung und wir werden auch in Zukunft
keine Toleranz gegenüber Kriminellen zeigen“, so Finanzminister
Magnus Brunner.

An vier Einsatztagen führten 15 Finanzpolizistinnen und -polizisten
zusammen mit 20 Polizistinnen und Polizisten die Schwerpunktaktion
durch. Sieben Lokale wurden dabei aufgesucht, die alle nach außen hin
getarnt waren – unter anderem als Nagelstudio, Sonnenstudio oder
Internetcafe. Um der Finanzpolizei den Zugriff zu erschweren, waren
sämtliche Lokale mit Magnetschlössern gesichert und sowohl im Innen-
wie im Außenbereich videoüberwacht. So mussten fünf Lokale mit
Zwangsgewalt durch die Polizeieinheit Cobra geöffnet werden, zwei
weitere durch einen Schlosser.

Besonders dreist ging der Betreiber eines illegalen Glücksspiellokals
vor: Dort wurden am ersten Einsatztag neun Automaten beschlagnahmt.
Nur fünf Tage später wurde es erneut aufgesucht und war bereits
wieder mit neun neuen Geräten ausgestattet – auch diese wurden
umgehend sichergestellt. Ein anderes Lokal wurde in einem Keller
vorgefunden, in dem gleich 15 illegale Glücksspielautomaten
vorgefunden wurden. Auch hier kannte der Betreiber keine Scham: Der
Betrieb befand sich direkt neben einem Behördengebäude und der Zugang
erfolgte über den Parkplatz der Behörde.

Die in unterschiedlichen Funktionen beteiligten Personen an den
illegalen Ausspielungen erwartet nun im Schnitt eine Strafe von 5.000
Euro pro Gerät, der Strafrahmen beträgt allerdings bis zu 30.000 Euro
je Gerät.

Fotos: bit.ly/3n1G2tq

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel