Ist ein Ende der unendlichen Geschichte der berufsrechtlichen Regelung der Sozialen Arbeit in Sicht?
Am 17.4. fand in der Arbeiterkammer Wien die gemeinsam organisierte Veranstaltung: „Die (un)endliche Geschichte des Berufsgesetzes der Sozialen Arbeit“ statt. Mit etwa 550 Teilnehmer:innen wurde ein klares Zeichen gesetzt, dass die Soziale Arbeit und deren berufsrechtliche Regelung auf ein breites Interesse stößt. Ziel der Veranstaltung war es einen Überblick und Einordnung der Sozialen Arbeit im internationalen Kontext zu schaffen, sowie über die Bedeutung Sozialer Arbeit für die Gesundheit der Bevölkerung zu diskutieren. Im Zentrum stand die Frage nach dem Berufsrecht und wie ein solches ausgestaltet sein muss, um eine rechtliche Absicherung für die Berufsangehörigen und die Adressat:innen der Sozialen Arbeit aber auch für Förder- und Arbeitgeber:innen zu erreichen.
Wichtige Schritte auf dem Weg zum Berufsgesetz
Der zum Podiumsgespräch geladene Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch strich die Bedeutung der Sozialen Arbeit für das Sozial- und Gesundheitssystem hervor und wies auch auf den Fachkräftemangel in diesen Bereich hin. Minister Rauch unterstrich seine Bemühungen für einen Berufsschutz für die Soziale Arbeit, damit sich nicht „jeder und jede Sozialarbeiter:in nennen kann“. Auch verkündete er seine Unterstützung dabei, den tatsächlichen Bedarf an Fachkräften sowie Ausbildungsplätzen zu erheben.
Die Geschäftsführerinnen des Österreichischen Berufsverbandes der Sozialen Arbeit (obds), Julia Pollak und Gerlinde Blemenschitz-Kramer unterstützen dieses Anliegen und sehen es als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zum Berufsgesetz. „Wir freuen uns auf die nächsten Gespräche im Ministerium zum Thema und sehen einen Berufsschutz für Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen als ersten wichtigen Schritt, um die Soziale Arbeit gesetzlich zu regeln. Mit der heute erstmals öffentlich präsentierten Gegenstandsbeschreibung der Sozialen Arbeit haben wir dazu ein Dokument vorgelegt, dass dafür richtungsweisend sein kann.“
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