• 18.04.2023, 10:40:49
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Die Versteinerung der Kinder- und Jugendhilfe!

„Weiterentwicklung der Jugendhilfe ist in Österreich gestoppt!“ warnt der DÖJ

Österreich (OTS) - 

„Verländerung“ führt zur Versteinerung
Seit die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) allein bei den Bundesländern liegt (2020), kann sich die KJH bundesweit kaum noch weiterentwickeln. Das befürchtet der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ, www.doej.at ). Die alleinige Zuständigkeit für Jugendhilfe bei den Ländern wurde nämlich mit einer sog. 15a-Vereinbarung gekoppelt. Und diese friert den Status des Bundes-Jugendhilfegesetztes von 2013 ein. Denn auch Fortschritte sind nur möglich, wenn alle 9 Bundesländer gemeinsam diesen Verbesserungen zustimmen. Für einen solchen Prozess gibt es aber keinerlei festgelegte Strukturen und der föderale Blickwinkel der Politik in den Bundesländern macht ein bundesweites Engagement für Weiterentwicklung praktisch unmöglich!

Aktuelles Beispiel: Hilfen für junge Erwachsene
Ein deutliches Beispiel für die „Versteinerung“ der KJH sind die sog. „Hilfen für junge Erwachsene“ (Care Leaver). Die KJH endet nämlich mit dem 18. Geburtstag, in Ausnahmefällen mit dem 21., auch wenn die ohnehin schon benachteiligten jungen Menschen weiterhin Unterstützung bräuchten. Junge Menschen in Österreich verlassen im Durschnitt nämlich erst mit 25 Jahren ihre Familien.  

Vor kurzem wurde in Oberösterreich eine generelle Unterstützung junger Erwachsener aus der Kinder- und Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus mit der Begründung abgelehnt, dass die 15a-Vereinbarung dies nicht zulasse. In Salzburg wurde – um ein weiteres Beispiel zu nennen - die Neuaufnahme von Jugendlichen in die Maßnahmen der Jugendhilfe vom 18. bis zum 21. Lebensjahr mit demselben juristischen Argument abgelehnt.
Eigentlich war die 15a-Vereinbarung zur Bewahrung der Mindeststandards in der Jugendhilfe geschlossen worden. Nun wurde sie zum Bumerang, friert den Status Quo von 2013 ein und verhindert eine positive Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Österreich!, resümiert Hubert Löffler, Geschäftsführer des DÖJ.

Ein Auseinandertriften der Kinder- und Jugendhilfe zwischen den Bundesländern sei durch die „Verländerung“ vorprogrammiert. Diese spiegelte sich z.B. im uneinheitlichen Krisenmanagement während der Pandemie wider. Noch bedrohlicher ist, dass es auch kein bundesweites Management bezüglich des sehr dramatischen Arbeitskräftemangels in der KJH gibt.

Bundesweites Kinderschutzgesetz wird gefordert
Der DÖJ schließt sich daher der Forderung nach einem neuen, bundesweiten Kinderschutz-Gesetz an, die von allen wichtigen Organisationen (Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, Netzwerk Kinderrechte, ECPAT und Österreichischen Kinderschutzzentren) kürzlich eingebracht wurde. Dieses Gesetz soll u.a. verpflichtende Koordinierungsstrukturen auf Bundes- und Länderebene beinhalten, die mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. 
Da sich alle Parteien zum verbesserten Kinderschutz bekennen, sollte eine 2/3 Mehrheit, die für ein eigenes Kinderschutzgesetz nötig wäre, eigentlich kein Problem darstellen! meint Gerald Herowitsch-Trinkl, Obmann des DÖJ.

Rückfragen & Kontakt

Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Dr. Hubert Löffler
GF DÖJ
0664/3586135
loeffler.hubert@outlook.com

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