- 17.04.2023, 12:02:10
- /
- OTS0083
FPÖ-Gruber: „Einzelfälle“ mit strafunmündigen Jugendlichen häufen sich
SPÖ-Lindner setzt im Jugendschutz falsche Priorität – „Wir brauchen eine Änderung der Strafmündigkeit, keine Ausweitung der Ausgehzeiten“
Utl.: SPÖ-Lindner setzt im Jugendschutz falsche Priorität – „Wir
brauchen eine Änderung der Strafmündigkeit, keine Ausweitung
der Ausgehzeiten“ =
Linz (OTS) - Für den Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der
FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber häufen sich die „Einzelfälle
mit strafunmündigen Jugendlichen. Erneut waren Jugendliche am
Wochenende mit einem gestohlenen Auto unterwegs und der 13-Jährige
Haupttäter ist laut Medienberichten wegen ähnlicher Delikte bereits
amtsbekannt, aber strafunmündig. Statt über eine Erweiterung der
Ausgehzeiten im Jugendschutz zu diskutieren und debattieren, sollten
wir endlich über die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze bei
gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit reden.“ ****
Konkret erneuert Gruber die freiheitliche Forderung nach einer
realitätsnahen Reform des Jugendstrafrechts, eine Herabsetzung der
Deliktfähigkeit sei in vielen Fällen geboten. „Derzeit sind selbst
brutale Straftaten vor Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regel
straflos. Clans und Banden machen sich das vermehrt zunutze.“ Die
starren Grenzen der Strafmündigkeit mit aktuell vierzehn Jahren
sollten in einer partiellen Strafmündigkeit münden. „Bereits jetzt
sieht das Strafrecht Mechanismen vor, etwa trotz Volljährigkeit die
Deliktsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschließen“, kann sich
der FP-Landesparteisekretär vorstellen, dass dies auch umgekehrt
gelten sollte. „Stellt ein Experte im Rahmen eines
Ermittlungsverfahren fest, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner
tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein
Handeln nachzuvollziehen, sollte in Einzelfällen eine Strafe möglich
sein“. Manche der unmündigen Straftäter wisse ganz genau, was sie tun
und reizen mit ihrem Tun und Handeln ihre Straffreiheit aus.
(schluss) bt
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLO






