Hammer: Aufdringliche Fragen zum Kopftuch im Bewerbungsgespräch sind diskriminierend
„Ich freue mich über das aktuelle Urteil zum Diskriminierungsschutz von muslimischen Frauen. Wiederholte, aufdringliche Fragen nach dem Kopftuch haben in einem Bewerbungsverfahren nichts zu suchen. Das Gericht stellt klar, dass das eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion darstellen kann
“, sagt Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands zu einem aktuellen Verfahren, das der Klagsverband in zweiter Instanz gewonnen hat. Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadenersatz von 2.000 Euro zu.
Nachdem Frau F. schon Erfahrung als Kindergartenassistentin gesammelt hatte, wollte sie sich weiterqualifizieren und bei einem Wiener Anbieter die Ausbildung zur Kindergruppenbetreuerin absolvieren. Bei der Bewerbung um den Ausbildungsplatz musste sie jedoch feststellen, dass offenbar ihr Hijab und nicht ihre fachliche Eignung im Mittelpunkt stand. Frau F. wurde in diskriminierender Weise immer wieder nach ihrem Kopftuch gefragt und gedrängt, es doch lieber abzulegen. Den Ausbildungsplatz bekam sie nicht. „Anstatt auf meine Fähigkeiten oder meine Erfahrung zu schauen, hat sich das Vorstellungsgespräch um mein Kopftuch gedreht. Das hat mich eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Ich hatte das Gefühl, mich für mein Aussehen und meine Herkunft rechtfertigen zu müssen und keine faire Chance zu haben. Ich wünsche mir, dass andere Frauen diese Erfahrung in Zukunft nicht mehr machen müssen
“, erzählt Frau F. Nach Unterstützung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Dokustelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus brachte der Klagsverband für sie eine Klage ein.
„Frau F. hat als Muslima offenbar nicht in das gewünschte Frauenbild gepasst. Muslimische Frauen werden nicht nur am Arbeitsmarkt stark diskriminiert, sondern oft schon in der Ausbildung oder beim Berufseinstieg. Und das offensichtlich sogar in Branchen, die händeringend nach Mitarbeiter*innen suchen. Das Antidiskriminierungsrecht setzt hier Grenzen, die ein respektvolles Miteinander gewährleisten sollen
“, so Hammer vom Klagsverband.
Diese weit verbreitete Diskriminierung habe oft verheerende Konsequenzen für die Selbstbestimmung von muslimischen Frauen, weiß Ümmü Selime Türe von der Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus: „Wir wissen aus der Beratung, dass viele unserer Klientinnen im Bewerbungsverfahren diskriminiert werden. Muslimischen Frauen wird dadurch der berufliche und finanzielle Aufstieg verwehrt. Diskriminierung am Arbeitsmarkt behindert die Selbstbestimmung von Frauen und führt dazu, dass sie ihren Platz in der Gesellschaft nicht finden.
“ Türe und Hammer plädieren beide dafür, das gesellschaftliche Bild von Frauen mit Kopftuch rassismus- und sexismuskritisch zu hinterfragen.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Berufung des Ausbildungsanbieters ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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