• 14.04.2023, 11:00:34
  • /
  • OTS0055

Bezeichnung als „Landesunrat“ verletzt Menschenwürde

Wien (OTS) - 

Nach Ansicht des Senats 1 verstößt der Beitrag „Waldhäusl. Der Landesunrat als Menschenfeind“, veröffentlicht am 02.02.2023 auf „falter.at“, gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz).

Im Beitrag befasst sich der Autor mit Gottfried Waldhäusl, „niederösterreichischer Landesunrat“, anlässlich einer Fernsehdiskussion auf „Puls 24“. Darin habe der FPÖ-Politiker auf die Frage einer 16jährigen Gymnasiastin, was wäre, wenn die EU-Grenzen geschlossen worden wären, gesagt: Dann wäre Wien noch Wien.“ Anschließend beschäftigt sich der Autor im Beitrag mit der Frage, was die Gesellschaft gegen derartige Äußerungen tun könne.

Ein Leser kritisierte die Bezeichnung von Landesrat Gottfried Waldhäusl als „Landesunrat“; durch diese Bezeichnung werde Waldhäusl auf eine Art und Weise entmenschlicht, wie man es eigentlich nur aus diktatorischen Systemen kenne. Die Medieninhaberin nahm nicht am Verfahren teil.

Der Senat berücksichtigt, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Kommentar handelt und die Meinungsfreiheit somit großzügig auszulegen ist. Kommentare dürfen insbesondere dann scharfe Werturteile enthalten, wenn der oder die Betroffene – wie im vorliegenden Fall – selbst Anlass für eine harsche Wortwahl gab. Dieser Grundsatz gilt umso mehr, wenn sich diese Kritik auf einen Landesrat bezieht, also auf eine Person, die ein hohes politisches Amt innehat.

Allerdings können Äußerungen, die in die Menschenwürde eingreifen, auch in einem Kommentar nicht mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Die Entscheidungspraxis des Presserats ist damit zu rechtfertigen, dass die Menschenwürde den Kern der Persönlichkeitssphäre betrifft und ihre Wahrung sohin eines der wichtigsten medienethischen Prinzipien ist. Insofern sind auch Politikerinnen und Politiker und sogar Schwerverbrecherinnen und Schwerverbrecher vor Eingriffen in die Menschenwürde geschützt.

Nach Auffassung des Senats ist der hier verwendete Begriff „Landesunrat“ geeignet, den betroffenen Politiker in einer menschenverachtenden Art und Weise herabzusetzen: „Unrat“ meint etwas, das aus Abfällen bzw. Weggeworfenem besteht. Der Senat bewertet den Begriff ähnlich wie die Bezeichnungen als „Müll“ oder „Abschaum“, die bereits in einer anderen Entscheidung als Eingriff in die Menschenwürde eingestuft wurden.

Dem Senat ist zwar bewusst, dass die Bezeichnung als „Landesunrat“ wegen der (früheren) Funktion Waldhäusls als Landesrat gewählt wurde bzw. es sich dabei gewissermaßen um ein Wortspiel handelt; menschenverachtende Wortspiele wie im vorliegenden Fall müssen jedoch selbst dann nicht hingenommen werden, wenn diese in einem sarkastischen Kontext gebraucht werden und Reaktion auf die verächtlichen Äußerungen Waldhäusls waren. Im Sinne der bisherigen Entscheidungspraxis verunglimpft der Kommentar den Politiker und verletzt seine Menschenwürde (Punkte 5.1 und 5.2 des Ehrenkodex).

Die Medieninhaberin wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Zudem empfiehlt der Senat eine Anpassung des Beitrags bzw. eine Entfernung des Begriffs „Landesunrat“.


 SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

 Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „falter.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.

 Die Medieninhaberin der Wochenzeitung „FALTER“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.


Rückfragen & Kontakt

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: +43 - 1 - 23 699 84 - 11

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel