- 11.04.2023, 13:08:15
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„Hilfe mit Hausverstand“: LH Mikl-Leitner, LH-Stv. Landbauer und LR Teschl-Hofmeister präsentierten NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss
Beantragung ab 19. April auf der Homepage des Landes möglich
Utl.: Beantragung ab 19. April auf der Homepage des Landes möglich =
St.Pölten (OTS) - Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner,
LH-Stellvertreter Udo Landbauer und Landesrätin Christiane
Teschl-Hofmeister stellten heute im Zuge einer Pressekonferenz im NÖ
Landhaus in St. Pölten den neuen NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss vor.
Insgesamt stehen dafür 85 Millionen Euro zur Verfügung, profitieren
sollen davon bis zu zwei Drittel aller niederösterreichischen
Haushalte. Eine Antragstellung wird online und auch über eine Hotline
ab dem 19. April möglich sein.
Die letzten Tage und Wochen habe man genutzt, um konkrete Maßnahmen
im Kampf gegen die Teuerung auf den Weg zu bringen, denn die Teuerung
stelle nach wie vor eine der größten Herausforderungen dar, betonte
die Landeshauptfrau eingangs. In diesem Zusammenhang verwies sie auch
auf den Pflegescheck als „erste Maßnahme, die wir bereits 48 Stunden
nach der Angelobung dieser Landesregierung auf den Weg gebracht
haben“: „Vom Pflegescheck, der dem Grundsatz ,daheim vor stationär‘
folgt, werden bis zu 47.000 Personen profitieren“. Eine zweite
Maßnahme sei die Abschaffung der ORF- Landesabgabe. Die damit
verbundenen 40,7 Millionen Euro für die Nachwuchsförderung in Sport
und Kultur werde man über die zunehmenden Ertragsanteile aus dem
Budget bedecken: „Es wird keinen einzigen Cent und keinen einzigen
Euro weniger für die Nachwuchsförderung im Kultur- und im
Sportbereich geben.“
Der in der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ
Wohn- und Heizkostenzuschuss in einer Gesamthöhe von 85 Millionen
Euro sei nun „der nächste Entlastungsschritt“, hielt die
Landeshauptfrau fest. Es gehe hier um „Hilfe mit Hausverstand“,
betonte sie: „Eine Hilfe, die sozial gerecht, rasch und
unbürokratisch bei den Landsleuten ankommt.“ Antragsberechtigt seien
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie jene
Personen, die diesen gleichgestellt sind, mit Hauptwohnsitz in
Niederösterreich. Für einen Ein-Personen-Haushalt gebe es eine
Einkommensgrenze von 40.000 Euro sowie bei Mehrpersonen-Haushalten
von 100.000 Euro. Die Förderung richte sich nicht nach der Größe des
Wohnraums, sondern nach der Anzahl der Personen, erläuterte sie
weiters. Darüber hinaus seien alle Heizformen erfasst und auch jede
Wohnform – egal ob Miete oder Eigenheim. Die für die Finanzierung
erforderlichen 85 Millionen Euro seien der niederösterreichische
Anteil des insgesamt 450 Millionen Euro umfassenden Paket des Bundes,
informierte Mikl-Leitner.
Im Kampf gegen die Preisexplosion gelte es jetzt, „keine Zeit zu
verlieren, sondern rasch zu handeln“, betonte LH-Stellvertreter Udo
Landbauer. Man nehme den Wählerauftrag ernst, meinte er: „Das ist
eine Arbeitsregierung und keine Regierung der leeren Versprechungen“.
Das tägliche Leben werde für viele „mehr und mehr zur Kostenfalle“,
deshalb müsse man jetzt „schnell und entschlossen dagegen steuern“
und in Niederösterreich den „Weg der Entlastung und den Weg der
sozialen Fairness starten“.
Vom neuen NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss würden rund zwei Drittel
aller Haushalte in Niederösterreich profitieren können, so Landbauer
weiter: „Wir unterscheiden nicht, ob jemand in einem Haus wohnt oder
in einer Wohnung, oder mit welchem Energieträger er heizt.“
Darüber hinaus sei diese Maßnahme auch „ein wichtiges Signal, dass
endlich auch der Mittelstand unterstützt wird“, hielt der
LH-Stellvertreter fest: „Wer arbeitet und das Sozialsystem am Leben
hält, muss auch von der Politik entlastet werden.“ Landbauer hob
weiters auch die soziale Treffsicherheit dieser Maßnahme hervor:
„Familien mit mehr Kindern bekommen auch mehr.“
Auch Landesrätin Teschl-Hofmeister sprach von einer raschen und
unbürokratischen Hilfe durch den neuen NÖ Wohn- und
Heizkostenzuschuss. Sie verwies auf die drei entscheidenden Kriterien
Hauptwohnsitz, Haushaltsgröße und Brutto-Haushaltseinkommen. Zur
Förderhöhe informierte sie: „Für die erste Person im Haushalt gibt es
150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. Das heißt, bei einem
4-Personen-Haushalt sind das insgesamt 300 Euro.“ Die Beantragung der
neuen Förderung sei ab dem 19. April auf der Homepage des Landes
Niederösterreich möglich. Die Antragsfrist ende mit 30. Juni, für
Personen, denen eine Online-Antragstellung nicht möglich sei, werde
eine Hotline eingerichtet, kündigte sie an.
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