• 11.04.2023, 11:24:24
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Volksbegehren ECHTE DEMOKRATIE in zentralem Punkt kontraproduktiv!

IHU: Für echte direkte Demokratie braucht es Gesamtänderung der Bundesverfassung

Zeiselmauer (OTS) - 

In der Eintragungswoche vom 17. bis 24. April steht u.a. auch das Volksbegehren "Für echte Demokratie" zur Unterzeichnung an. Als Organisation, die sich seit Jahrzehnten für die direkte Demokratie nach Schweizer Muster einsetzt, weist die "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU) darauf hin, dass dieses Volksbegehren bei Erfüllung von dessen Forderungen genau dieses Ziel verunmöglichen würde und in sich widersprüchlich ist.

IHU-Obfrau Inge Rauscher erläutert dazu: „Der Wortlaut des Volksbegehrens, der von den Bürgern unterschrieben werden soll, beinhaltet gleich im Punkt 1. die Forderung, dass 'kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlaß beschlossen werden darf, das der Bundesverfassung widerspricht.' Das bedeutet in der Praxis jedoch die totale Absage an die direkte Demokratie, deren wesentlicher Inhalt die Herbeiführung von Volksabstimmungen, nicht nur durch das Parlament, sondern durch erfolgreiche Volksbegehren darstellt. Die Einführung einer solchen 'echten direkten Demokratie' nach dem Muster der Schweiz auch in Österreich ist nach einhelliger Meinung von Verfassungsrechtlern nur im Wege einer Änderung der Bundesverfassung möglich, und zwar sogar nur durch eine Gesamtänderung der Bundesverfassung mit obligatorischer Volksabstimmung, die dzt. nur durch das Parlament herbeigeführt werden kann. Auch ein Austritt Österreichs aus der EU (ÖXIT) ist nur durch eine Gesamtänderung der Bundesverfassung mit obligatorischer Volksabstimmung möglich. Auch das wird mit dem Wortlaut des Volksbegehrens verunmöglicht.“

Das gleiche gilt auch für den jüngsten, sehr zu begrüßenden Vorschlag der FPÖ auf Erhebung der Immerwährenden Neutralität und Souveränität zu einem der Baugesetze der Republik Österreich. Konkret zielt dieser freiheitliche Antrag darauf ab, den ersten Artikel der Bundesverfassung zu konkretisieren und um ein echtes Neutralitäts- und Souveränitätsprinzip zu ergänzen, sodass Artikel 1 folgendermaßen laute: „Österreich ist eine demokratische, wehrhafte, immerwährend neutrale, souveräne Republik. Ihr Recht geht vom österreichischen Volk aus.“

Wie wichtig diese Initiative ist, erhellt ganz aktuell aus den bereits für Sommer 2023 angekündigten und bereits anlaufenden europaweiten Militär-Übungen der NATO vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges. Da bereits im Jahr 2021, vor dem derzeitigen Geschehen in der Ukraine, die US-Militärpräsenz in Deutschland aufgestockt anstatt reduziert worden ist, muss man sich die Frage stellen, ob die NATO-Groß-Übungen - die größten in der Geschichte der NATO - im Gefolge der NATO-Ost- und Norderweiterung als Truppenverlegung für einen bevorstehenden Angriff auf Rußland gewertet werden müssen.

Die kürzlich geleakten Pentagon-Papiere sind ein weiterer Hinweis auf dieses schreckliche Szenario, siehe "Durchgesickerte Dokumente zeigen massive Beteiligung im Ukraine-Krieg".

Inge Rauscher abschließend: „Nie war die österreichische militärische, zivile, geistige und wirtschaftliche NEUTRALITÄT gemäß § 9 der österreichischen Bundesverfassung so wichtig wie heute!"

Rückfragen & Kontakt

Inge Rauscher, 0664-489 37 97, ihu@a1.net
www.heimat-und-umwelt.at

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