• 11.04.2023, 10:21:40
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  • OTS0036

Hilft ein Maschendraht gegen Mückenstiche?

Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht im Zuge einer Freiluftveranstaltung wird zur Abrechnung mit einem schikanösen System.

Wien (OTS) - 

Dem pensionierten Forstwirt und Kalenderwissenschafter Sepp Rothwangl wird vorgeworfen, am 14. März 2021 als Veranstalter einer ICI Kundgebung am Ballhausplatz die gesetzliche Maskenpflicht verletzt zu haben. Der Beschuldigte lehnt dieses mittlerweile aufgehobene Gesetz aufgrund ab, weil es medizinisch unsinnig ist. Zum Zeichen seines Protestes wird er mit einem Maschendraht um seinen Kopf bei Gericht erscheinen, um die Absurdität dieser Maßnahme aufzuzeigen, "weil ein Maschendraht gegen Mückenstiche ähnlich unwirksam ist wie eine Maske gegen die Corona-Infektion. Denn das Verhältnis der Größe einer Mücke zur Gitter-Öffnung in einem Maschendrahtzaun ist in etwa so groß wie das Verhältnis eines Virus zu den Löchern im Gewebe einer FFP2-Maske", so Rothwangl.

Einladung zu zahlreichem Erscheinen 

Er kündigt an, mit Maschendrahtmaske bei Gericht zu erscheinen und ruft auf, zahlreich bei Gericht zu erscheinen, um dem Schauspiel beizuwohnen. Sein Appell: "Wer von den Parlamentariern, die dieses Gesetz beschlossen haben, einsieht, dass es medizinisch unsinnig war, möge meine auferlegte Strafe bezahlen oder das Gericht selbst möge die Verantwortlichen für dieses Gesetz zur Verantwortung ziehen."

Es bestand nicht nur Masken- sondern auch Pausenpflicht

In seiner Stellungnahme an das Wiener Verwaltungsgericht schreibt Rothwangl auch:
"Die Tragedauer einer FFP2 Maske beträgt nach den Arbeitsschutzregelungen maximal 75 Minuten, danach ist eine Pause von 30 Minuten einzulegen. Für die Zeit einer von mir in Anspruch genommenen Pause kann mir kein verwaltungsstrafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden. Zudem beträgt die gesetzlich vorgesehene Tragedauer einer FFP2-Maske maximal 3 Stunden pro Tag. Da diese 3 Stunden bereits überschritten waren, war ich zu einer weiteren Maskentragung keinesfalls verpflichtet, weil ich jede Selbstschädigung zur Schadensminimierung aus Gründen der Amtshaftung gegen die Republik Österreich zu vermeiden habe. Überdies habe sich der amtsführende Polizist ihm genähert - und somit den Mindestabstand selbst verletzt.“

Verhandlung:

Mittwoch, 12.4. 2023 von 14:30 bis 15:30 in 1090 Wien, Muthgasse 62; ZNr C 1.11 (Verhandlungssaal 7 - Wartezone C.2). Der Zutritt zum Verwaltungsgericht Wien ist nur im 1. Obergeschoss Riegel C möglich. (Sicherheitskontrolle).

Quellen:
https://www.ots.at/redirect/arbeitsinspektion2
Maske: Schutz oder Selbstgefährdung? Zusammenstellung wissenschaftlicher Daten
https://www.ots.at/redirect/initiative-corona1

Review der Fachliteratur zur Maske:
https://www.ots.at/redirect/frontiersin

www.initiative-corona.info

Rückfragen & Kontakt

ICI, kontakt@initiative-corona.info

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