- 10.04.2023, 09:31:26
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Digitales Amt: mit dem neuen Urkundenservice Dokumente schnell und bequem von zu Hause aus anfordern
Geburts-, Ehe und Partnerschaftsurkunden ab jetzt mit einem Klick downloadbar
Utl.: Geburts-, Ehe und Partnerschaftsurkunden ab jetzt mit einem
Klick downloadbar =
Wien (OTS) - Nutzerinnen und Nutzer des digitalen Amts können ab
sofort mit dem neuen „Urkundenservice“ mit wenigen Klicks Urkunden
wie die Geburts- oder Heiratsurkunde erhalten. Die Daten aller
Personen, bei denen es seit dem 1. November 2014 zu einer Änderung im
Personenstandsregister kam, wie beispielsweise Geburt, Heirat oder
eingetragene Partnerschaft, wurden automatisch digital erfasst und
können daher digital bezogen werden. Alle weiteren Personen können
sich an ihr Standesamt wenden und die Erfassung ihrer Daten im
digitalen Register verlangen. Der Service ermöglicht es für alle
Bürgerinnen und Bürger, deren Daten digital vorhanden sind,
Teilauszüge oder Gesamtauszüge aus dem Zentralen
Personenstandsregister (ZPR) online zu bestellen, ohne ein Amt
aufsuchen zu müssen. Dies erspart Zeit und Mühe und ermöglicht eine
reibungslose Abwicklung von Behördengängen.
Für Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung und
Telekommunikation im BMF, ist das ein weiterer wichtiger Schritt,
Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar und den
positiven Nutzen spürbar zu machen: „Wer schon einmal in der
Situation war, schnell Dokumente vorlegen zu müssen, diese aber –
warum auch immer – nicht zur Hand sind, weiß den Wert dieses Service
mit Sicherheit zu schätzen. Wir wollen das Urkundenservice auch noch
ausbauen und prüfen gerade die Möglichkeit, weitere Dokumente und
Urkunden elektronisch verfügbar zu machen“, so Tursky.
Gebührenpflichtig können entweder ein Gesamtauszug der im Zentralen
Personenstandsregister (ZPR) gespeicherten Daten oder Teilauszüge zu
den Themen Geburt, über das Bestehen einer Ehe oder einer
eingetragenen Partnerschaft, über die Namensführung (beinhaltet alle
vorangehenden Namen), über alle Ehen, bzw. alle eingetragenen
Partnerschaften bestellt werden.
Voraussetzung für die Nutzung des Urkundenservice im Digitalen Amt
ist, neben der Registrierung in der App Digitales Amt, der Besitz
einer Handysignatur oder ID-Austria sowie die Entrichtung einer
Gebühr, die über die Digitales-Amt-App mittels Online-Zahlungsmethode
eingehoben wird.
Ein Digitales Amt – mehr als 200 Anwendungen
Voraussetzung für die optimale Nutzung des digitalen Amts und vieler
weiterer E-Government-Services ist der Besitz einer elektronischen
Identität. Die ID Austria kann bereits in mehr als 200
Online-Anwendungen diverser Behörden verwendet werden. Ende März sind
bereits mehr als 826.000 ID-Austria im Einsatz.
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