• 05.04.2023, 18:00:59
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Gesetz zum Ende der Corona-Krisenmaßnahmen geht in Begutachtung

Impfung und Medikamente bleiben gratis - kostenloses Testen für Menschen mit COVID-19-Symptomen möglich

Wien (OTS) - 

Die Bundesregierung plant wie angekündigt das Ende aller Corona-Maßnahmen mit 30. Juni. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der den Übergang in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems regelt, ist heute in Begutachtung gegangen. Die Corona-Schutzimpfung und COVID-19-Medikamente bleiben auch in Zukunft für die Patient:innen kostenlos. Das Testen von Menschen mit Symptomen bleibt bei niedergelassenen Ärzt:innen ebenfalls kostenlos, wenn eine Behandlung mit COVID-19-Medikamenten abzuklären ist. Das Abwassermonitoring wird fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger ausgeweitet. Parallel zum Inkrafttreten werden das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen und alle auf COVID-19 bezogenen Verordnungen außer Kraft gesetzt. ***

Anfang Februar beschloss der Ministerrat die Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen mit Ende Juni. Die Rahmenbedingungen definiert das COVID-19-Überführungsgesetz, dessen Entwurf heute in Begutachtung geht. “Die Pandemie geht, das Virus bleibt. Wir haben die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um allen Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten. Die Eckpfeiler wie Impfungen, Tests, Medikamente oder das Abwassermonitoring sind damit langfristig gesichert“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Kostenfreie Tests für Menschen mit Symptomen bleiben
Menschen mit Symptomen können bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch kostenlose Tests in Anspruch nehmen, um abzuklären, ob COVID-19-Medikamente eingesetzt werden sollen. Damit haben besonders jene Menschen mit einem erhöhten Risiko weiterhin die Möglichkeit, sich vor einem schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung zu schützen. Apotheken erhalten die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Tests kostenpflichtig anzubieten. Die Ausgabe von gratis Wohnzimmertests sowie andere kostenfreie Testmöglichkeiten werden beendet.

Corona-Schutzimpfung auch in Zukunft gratis

Wie von der Regierung angekündigt, ist die Corona-Schutzimpfung auch nach dem 30. Juni für alle Menschen kostenfrei. Sie kann ebenfalls im niedergelassenen Bereich und weiteren Einrichtungen wie Impfstraßen oder -bussen in Anspruch genommen werden. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, regional angepasste Angebote zu schaffen.

“Die Corona-Schutzimpfung bietet auch in Zukunft den besten Schutz gegen COVID-19. Sie ist der wichtigste Grund, warum wir jetzt wieder in einen Normalbetrieb zurückkehren können. Deswegen ist es für mich als Gesundheitsminister klar, dass die Impfung kostenfrei ist und bleibt”, betont Gesundheitsminister Rauch. Diese Regelung ist im Gesetzesentwurf zunächst bis 31. März 2024 festgelegt. Eine langfristige Lösung soll bis dahin in den Verhandlungen zum Finanzausgleich gefunden werden.

Medikamente bleiben ebenfalls über den 30. Juni hinaus kostenlos. Wenn die vom Bund beschafften COVID-19-Medikamente aufgebraucht sind, erfolgt auch hier eine Überführung in die Regelstrukturen der Sozialversicherung. 

Gut gerüstet in den Herbst

Um die epidemiologische Entwicklung in Österreich genau im Auge zu behalten und im Bedarfsfall schnell handeln zu können, wird das Abwassermonitoring auch nach Ende der Krisenmaßnahmen fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger wie etwa Influenza erweitert. Die Proben werden weiterhin mit einer Ganzgenom-Sequenzierung auf die vorkommenden Virusvarianten analysiert.

Parallel zum Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes werden das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen und alle COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben. Auch die Verkehrsbeschränkungen bei einer SARS-CoV-2-Infektion fallen damit weg.

Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung läuft wie angekündigt mit 30. April aus. Damit endet die Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt noch bis Ende April. Sie ermöglicht, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.


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