• 01.04.2023, 10:00:02
  • /
  • OTS0012

Paket gegen Kindesmissbrauch geht in Begutachtung

Reform beinhaltet zielgerichtete Prävention, härtere Strafen und neuen Rechtsbegriff

Utl.: Reform beinhaltet zielgerichtete Prävention, härtere Strafen
und neuen Rechtsbegriff =

Wien (OTS) - „Kein Kind darf Opfer sexueller Gewalt werden“: betonte
Justizministerin Alma Zadić bereits bei der Präsentation des neuen
Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. Dieser
Grundsatz war maßgeblich bei der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets
gegen Kindesmissbrauch gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab,
Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch und
Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm, wobei nunmehr die Änderungen
im Sexualstrafrecht in Begutachtung geschickt werden.

Das Paket gegen Kindesmissbrauch baut auf folgenden Säulen auf:

Zielgerichtete Prävention:
- Künftig müssen alle Bundesschulen verpflichtend
Kinderschutzkonzepte umsetzen.
- Zudem soll ein neues Gütesiegel für Kinderschutz künftig Eltern auf
einen Blick zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden. Eine
entsprechende Qualitätsicherungsstelle befindet sich gerade in
Ausarbeitung.
- In einem weiteren Schritt ist eine großangelegte
Kinderschutz-Kampagne geplant, damit Kinder künftig ganz genau
wissen, was ihre Rechte sind und wo sie sich hinwenden können, wenn
diese verletzt wurden.

Wirksame Strafverfolgung und Sanktionen:
- Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt
einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft, wenn es sich aber um
Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen handelt bis
zu drei Jahren Haft. Bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“
(=30 Lichtbilder oder Videos) von Missbrauchsdarstellungen sind
künftig bis zu 5 Jahre Haft möglich.
- Ebenfalls überarbeitet wurden die Regeln für Tätigkeitsverbote
bereits verurteilter Täter:innen. Um eine Ausweitung der
Tätigkeitsverbote sicherzustellen soll das bisherige Erfordernis der
Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.
- Um eine effektive und rasche Ausforschung der Täter:innen zu
gewährleisten wird das Cyber Crime Competence Center im
Bundeskriminalamt personell gestärkt und der Ausbau der
Cybercrime-Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften weiter
vorangetrieben. Zudem werden künftig verstärkt Expert:innen in den
jeweiligen Landeskriminalämtern zum Einsatz kommen.

Verbesserter Opferschutz:
- Durch die Reform soll auch der frühere und oft als verharmlosend
kritisierte Begriff der „Kinderpornographie“ durch die „Darstellung
von Kindesmissbrauch“ ersetzt werden. Im Gesetz wird der Begriff
„bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet.
Dieser neue Begriff orientiert sich stark am englischen „Child Sexual
Abuse Material“ (CSAM), das sich international durchgesetzt hat.
- Um qualitätsvolle und professionelle Hilfsangebote flächendeckend
anbieten zu können, werden psychologische Unterstützungsleistungen
und Familienberatungsstellen finanziell weiter ausgebaut.

Justizministerin Alma Zadić: „Jedes Kind hat das Recht auf ein
gewaltfreies Aufwachsen! Wir haben daher ein Maßnahmenpaket
geschnürt, dass alle Aspekte abdeckt und für die größtmögliche
Sicherheit unserer Kinder sorgen soll. Entscheidend dabei ist, dass
wir den Täter:innen keine Chance lassen und Missbrauch verhindern,
bevor er überhaupt passieren kann. Denn nur so können wir
sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in Österreich sicher
aufwachsen und sich frei entfalten können.“

Familienministerin Susanne Raab: „Nach den Ereignissen der letzten
Monate haben wir ein umfassendes Paket für den Kinderschutz
vorgelegt. Wir schützen die Kinder besser, wir bestrafen die Täter
härter und wir unterstützen die Opfer in der Aufarbeitung ihres Leids
verstärkt. Die Strafen für die Darstellung von sexuellem Missbrauch
waren viel zu niedrig. Das Kernstück des Gesetzesvorhabens, das jetzt
wie angekündigt in Begutachtung geht, ist daher eine deutliche
Strafverschärfung.“

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch: „Niemand von uns kann
sich wirklich vorstellen, was sexueller Missbrauch für ein Kind,
einen Jugendlichen bedeutet. Mit unserem Maßnahmenpaket bauen wir die
Hilfsangebote für die Kinder selbst und ihre Angehörigen deutlich
aus. Sie erhalten in den Kriseninterventionszentren Soforthilfe und
rasche Angebote für psychologische und psychotherapeutische
Unterstützung. Wir können Kindesmissbrauch leider nie ganz
verhindern. Aber wir können die Folgen für die Opfer lindern. Diese
Hilfe stellen wir mit diesem Maßnahmenpaket auch sicher.“

Staatssekretärin Claudia Plakolm: „Für effizienten Kinderschutz
braucht es handfeste Mittel und die setzen wir mit dem
Kinderschutzpaket um. Seit vergangener Woche steht allen Vereinen und
Organisationen ein kostenloses Muster-Kinderschutzkonzept zur
Verfügung. Nun sind wir im Endspurt bei der schärferen Gesetzgebung:
Kein Verein, keine Organisation soll fürchten müssen, dass sich ein
Kinderschänder unerkannt unter den Funktionären befindet. Mir fällt
daher ein Stein vom Herzen, dass wir endlich ein flächendeckendes
Berufs- und Tätigkeitsverbot für Kinderschänder auf den Weg bringen.
Menschen, die sich an Kindern und Jugendlichen vergreifen, haben nie
wieder etwas in deren Nähe verloren.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel