• 29.03.2023, 08:40:02
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Bundesregierung setzt Aliquotierung von Pensionserhöhungen aus

Rund 200.000 Neupensionist:innen - vor allem Frauen - profitieren

Wien (OTS) - 

Besonders bei einer hohen Inflation führt die gesetzliche Aliquotierungsregelung zu Nachteilen für Neupensionist:innen. Sie sieht vor, dass die erste Pensionserhöhung nur aliquot nach dem Zeitpunkt des Pensionsantritts erfolgt. Schon im vergangenen Jahr wurde die Regelung eingeschränkt. Nun hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Regelung für zwei Jahre ganz auszusetzen. Ein entsprechender Antrag wird am Donnerstag im Nationalrat eingebracht. “Die hohe Inflation belastet auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr. Wir stellen jetzt sicher, dass sie die volle Erhöhung erhalten", sind sich Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger einig. Von der Maßnahme profitieren vor allem Frauen, deren Pensionsantrittsalter ab dem kommenden Jahr steigt. ***

 

Rund 100.000 Menschen gehen in Österreich in diesem Jahr in Pension. Für sie hätte die hohe Inflation eine deutliche Schlechterstellung gebracht. Denn nach der bisherigen Regelung erfolgte die erste Pensionserhöhung nur aliquot, je nachdem in welchem Monat man in Pension geht. Liegt der Pensionsantritt im Jänner, wurde die Pensionserhöhung im darauffolgenden Jahr zur Gänze angerechnet, im Februar zu 90 Prozent, im März zu 80 Prozent etc. Da die erste Pensionszahlung auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus. 

 

Aussetzung der Aliquotierungen als Antwort auf die hohe Inflation

 

Deshalb hat die Bundesregierung im vergangenen Herbst bereits eine Sonderregelung beschlossen. Alle Personen, die 2022 ihre Pension angetreten haben, haben mindestens die halbe Pensionserhöhung erhalten. So konnten die negativen Auswirkungen der Inflation bereits deutlich abgemildert werden. 

 

Aufgrund der aktuellen Inflation rechnet das Sozialministerium auch für das kommende Jahr mit einer hohen Pensionserhöhung. Sie berechnet sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum August bis Juli eines Jahres und wird für das kommende Jahr auf neun bis zehn Prozent geschätzt. Für 2024 deuten die aktuellen Wirtschaftsprognosen darauf hin, dass die Inflation wieder überdurchschnittlich hoch sein wird. Deshalb wird die Aliquotierungsregelung nun für zwei Jahre ganz ausgesetzt. Rund 200.000 Personen, die in den kommenden beiden Jahren ihre Pension antreten, erhalten so die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.

 

Von der Neuregelung profitieren besonders Frauen. Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt. 

 

“In Zeiten einer derart hohen Inflation war die bisherige Regelung ein großer Nachteil. Außerdem entstand ein Anreiz, dass Menschen früher im Jahr in Pension gehen, um eine höhere Pensionserhöhung zu erhalten. Das ist das Gegenteil dessen, was wir bewirken wollen”, ist sich Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch sicher. “Insbesondere Frauen, die ab dem kommenden Jahr immer erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen können, profitieren von dieser Maßnahme. Dadurch setzen wir auch einen wirksamen Schritt gegen Altersarmut, die vor allem Frauen betrifft.”

 

„Die Aliquotierung der Pensionen führt in Zeiten hoher Inflation zu finanziellen Ungerechtigkeiten, die wir vermeiden wollen. Durch das Aussetzen entfällt zudem der Anreiz, möglichst früh im Jahr in Pension zu gehen, was bei dem derzeitigen Mangel an Arbeitskräften zusätzliche Probleme verursachen würde. Darum ist das Aussetzen der Aliquotierung für zwei Jahre gerecht und richtig“, so ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

 

Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welche diese Woche im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll. 

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