- 22.03.2023, 16:59:06
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- OTS0183
Greenpeace zur Green Claims Verordnung: Schwaches Regelwerk gegen Greenwashing ist eine vertane Chance
Umweltorganisation fordert umfassende Nachbesserungen des Entwurfs und Verbot von “Klimaneutralität” Bezeichnung für Produkte
Utl.: Umweltorganisation fordert umfassende Nachbesserungen des
 Entwurfs und Verbot von “Klimaneutralität” Bezeichnung für
 Produkte =
Wien (OTS) - Die Europäische Kommission hat heute die sogenannte
 “Green Claims Verordnung” veröffentlicht. Ursula Bittner,
 Wirtschaftsexpertin von Greenpeace Österreich, gibt eine erste
 Einschätzung zur Verordnung: “Wir beobachten aktuell einen enormen
 Zuwachs an Greenwashing. Unternehmen versuchen, sich
 Wettbewerbsvorteile zu erschleichen, indem sie sich das grüne
 Mäntelchen umhängen. Die Green Claims Verordnung hätte hier einen
 Riegel vorschieben sollen. Diese Chance wurde mit dem Entwurf vertan.
 Viele Regelungen sind nicht ausreichend und Detailfragen werden erst
 ausgearbeitet. Es braucht dringend eine Nachbesserung des Entwurfs
 durch Kommission und Rat, sonst bleibt er wirkungslos.”
Einige Punkte der Verordnung bewertet die Umweltschutzorganisation
 als positiv. Grüne Werbeversprechen dürfen nur dann getätigt werden,
 wenn sie den Kriterien der Verordnung entsprechen. Unternehmen
 müssen sich etwa mit ihren Behauptungen auf allgemein anerkannte
 wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, genaue Informationen
 verwenden und einschlägige internationale Normen berücksichtigen.
 Auch Gütezeichen müssen zukünftig nicht nur den gesetzlichen
 Anforderungen entsprechen, sondern einen zusätzlichen ökologischen
 Mehrwert bringen.
Die Verordnung lässt aber wesentliche Punkte ungeklärt. Unternehmen
 können weiterhin ihre eigenen Labels kreieren, ohne dass diese von 
 Kontrollstellen überprüft werden müssen. Soziale Aspekte finden gar
 keine Beachtung. Ein Produkt oder eine Dienstleistung könnte also
 auch zukünftig als “grün” bezeichnet werden, obwohl es Kinderarbeit
 oder Zwangsarbeit beinhaltet. Hält sich ein Unternehmen nicht an die
 Vorgaben der Verordnung, kann es Strafen entgehen, wenn es bis zu 30
 Tagen nach der Beschwerde die Werbung ändert. Außerdem ist die
 Bezeichnung Klimaneutralität nach wie vor erlaubt, auch wenn
 ausgewiesen werden muss, wenn sie durch CO2 Kompensation erreicht
 wurde. Damit werden Unternehmen weiter dazu verleitet, sich aus ihren
 Emissionen freizukaufen, anstatt diese zu reduzieren.
“Wir müssen sowohl in Österreich als auch in der gesamten EU unsere
 CO2 Emissionen drastisch reduzieren, um die enorme Erderhitzung noch
 einzudämmen. Ein Freikaufen durch Kompensation ist bloßer
 Ablasshandel und lenkt uns von den richtigen Lösungen ab, die
 tatsächlich CO2 einsparen. Klimaneutralität als grünes
 Werbeversprechen auf Produkten muss darum unbedingt verboten werden,
 es täuscht Konsument:innen und ist schlichtweg nicht wahr”, stellt
 Bittner die Forderung von Greenpeace klar und ergänzt abschließend:
 “Die Green Claims Verordnung kann nur ein kleiner Teil der
 Umweltschutzmaßnahmen sein. Ein Verbot von Werbung und Sponsoring von
 fossile Unternehmen, ein starkes Lieferkettengesetz und eine
 konsequente Umsetzung des Waldschutzgesetzes sind nur einige
 Beispiele, um der Arten- und Klimakrise entsprechend zu begegnen."
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