- 22.03.2023, 16:59:06
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- OTS0183
Greenpeace zur Green Claims Verordnung: Schwaches Regelwerk gegen Greenwashing ist eine vertane Chance
Umweltorganisation fordert umfassende Nachbesserungen des Entwurfs und Verbot von “Klimaneutralität” Bezeichnung für Produkte
Utl.: Umweltorganisation fordert umfassende Nachbesserungen des
Entwurfs und Verbot von “Klimaneutralität” Bezeichnung für
Produkte =
Wien (OTS) - Die Europäische Kommission hat heute die sogenannte
“Green Claims Verordnung” veröffentlicht. Ursula Bittner,
Wirtschaftsexpertin von Greenpeace Österreich, gibt eine erste
Einschätzung zur Verordnung: “Wir beobachten aktuell einen enormen
Zuwachs an Greenwashing. Unternehmen versuchen, sich
Wettbewerbsvorteile zu erschleichen, indem sie sich das grüne
Mäntelchen umhängen. Die Green Claims Verordnung hätte hier einen
Riegel vorschieben sollen. Diese Chance wurde mit dem Entwurf vertan.
Viele Regelungen sind nicht ausreichend und Detailfragen werden erst
ausgearbeitet. Es braucht dringend eine Nachbesserung des Entwurfs
durch Kommission und Rat, sonst bleibt er wirkungslos.”
Einige Punkte der Verordnung bewertet die Umweltschutzorganisation
als positiv. Grüne Werbeversprechen dürfen nur dann getätigt werden,
wenn sie den Kriterien der Verordnung entsprechen. Unternehmen
müssen sich etwa mit ihren Behauptungen auf allgemein anerkannte
wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, genaue Informationen
verwenden und einschlägige internationale Normen berücksichtigen.
Auch Gütezeichen müssen zukünftig nicht nur den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen, sondern einen zusätzlichen ökologischen
Mehrwert bringen.
Die Verordnung lässt aber wesentliche Punkte ungeklärt. Unternehmen
können weiterhin ihre eigenen Labels kreieren, ohne dass diese von
Kontrollstellen überprüft werden müssen. Soziale Aspekte finden gar
keine Beachtung. Ein Produkt oder eine Dienstleistung könnte also
auch zukünftig als “grün” bezeichnet werden, obwohl es Kinderarbeit
oder Zwangsarbeit beinhaltet. Hält sich ein Unternehmen nicht an die
Vorgaben der Verordnung, kann es Strafen entgehen, wenn es bis zu 30
Tagen nach der Beschwerde die Werbung ändert. Außerdem ist die
Bezeichnung Klimaneutralität nach wie vor erlaubt, auch wenn
ausgewiesen werden muss, wenn sie durch CO2 Kompensation erreicht
wurde. Damit werden Unternehmen weiter dazu verleitet, sich aus ihren
Emissionen freizukaufen, anstatt diese zu reduzieren.
“Wir müssen sowohl in Österreich als auch in der gesamten EU unsere
CO2 Emissionen drastisch reduzieren, um die enorme Erderhitzung noch
einzudämmen. Ein Freikaufen durch Kompensation ist bloßer
Ablasshandel und lenkt uns von den richtigen Lösungen ab, die
tatsächlich CO2 einsparen. Klimaneutralität als grünes
Werbeversprechen auf Produkten muss darum unbedingt verboten werden,
es täuscht Konsument:innen und ist schlichtweg nicht wahr”, stellt
Bittner die Forderung von Greenpeace klar und ergänzt abschließend:
“Die Green Claims Verordnung kann nur ein kleiner Teil der
Umweltschutzmaßnahmen sein. Ein Verbot von Werbung und Sponsoring von
fossile Unternehmen, ein starkes Lieferkettengesetz und eine
konsequente Umsetzung des Waldschutzgesetzes sind nur einige
Beispiele, um der Arten- und Klimakrise entsprechend zu begegnen."
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