• 17.03.2023, 10:27:10
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  • OTS0067

Energiekostenausgleich: 3 Mio. Gutscheine im Wert von 440 Mio. € eingereicht - Einreichfrist läuft noch bis Ende März

375 Mio. Euro bereits bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen

Utl.: 375 Mio. Euro bereits bei den Strom-Jahresabrechnungen
abgezogen =

Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen,
um die hohe Teuerung abzufedern und die Bürgerinnen und Bürger zu
entlasten. Von der Stromkostenbremse bis zur Kalten Progression
wurden mehrere Pakete mit einem Gesamtumfang von mehr als 30 Mrd.
Euro geschnürt. Eine der ersten Maßnahmen war der
Energiekostenausgleich, dessen Einreichfrist mehrmals verlängert
wurde. Bis dato wurden rund 3 Mio. Gutscheine abgegeben, was einem
Entlastungsvolumen von 440 Mio. Euro entspricht. Nachdem die
ursprüngliche Einreichfrist – der 31. Oktober 2022 – zwei Mal
verlängert wurde, zunächst bis Jahresende 2022 und dann bis Ende März
2023, ist nun noch rund 2 Wochen Zeit, die letzten Gutscheine
einzulösen.

Von den bereits eingereichten Gutscheinen wurden rund 2,5 Millionen
bzw. 86 % bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen. Damit wurden
bereits 2,5 Mio. Haushalte mit einem Volumen von 375 Mio. Euro
entlastet. Von den knapp 3 Mio. eingereichten Gutscheinen mussten
rund 365.000 aufgrund von fehlerhaften Angaben zurückgewiesen werden.
Diese können jedoch nochmals eingereicht werden.

Rund 60 % aller Gutscheine online eingelöst – online Einreichung zu
empfehlen

Im April 2022 wurden rund 4 Mio. Gutscheine mit einem Gesamtwert von
600 Mio. Euro an die österreichischen Haushalte versendet. Diese
Gutscheine im Wert von jeweils 150 Euro können beim jeweiligen
Stromanbieter zur Reduktion der Jahresabrechnung eingereicht werden.
Mit rund 60 % wurde der Großteil aller zugeschickten Gutscheine
online eingelöst. Einer der Gründe, warum die Online-Quote so hoch
ist, ist der nutzerfreundliche QR-Code, mit dem man auf die
übersichtlich eingerichtete Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at
geleitet wird. Eine Einreichung des Gutscheins über die Webseite wird
vom Finanzministerium empfohlen, da es so zu deutlich weniger Fehlern
bei der Dateneingabe kommt, als bei der Übermittlung via Post.

Sollte der Gutschein nicht angekommen oder verlegt worden sein, kann
er telefonisch unter 050 233 789 neu angefordert werden. Der Vorteil
der Online-Anträge: sie können rascher geprüft und per E-Mail
schneller als per Post versendet werden. Der Energiekostenausgleich
im Wert von 150 Euro wird bei der nächsten Jahres- oder
Schlussabrechnung vom jeweiligen Energieversorger abgezogen.

Pro Haushalt und zahlungsverpflichteter Person kann jeweils ein
Gutschein eingelöst werden. Der Gutschein ist jeweils an einen
Haushalt, einen aufrechten Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie
eine Einkunftshöchstgrenze gebunden. Wer diese Kriterien erfüllt,
kann den Gutschein entweder online mittels QR Code am Gutschein
selbst aktivieren bzw. auf der Website
www.energiekostenausgleich.gv.at oder postalisch einlösen. Der
Stromlieferant ist verpflichtet, die 150 Euro bei der nächsten
Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abzuziehen.

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