• 14.03.2023, 17:27:21
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  • OTS0192

Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Wien (OTS) - 

Der Antragsteller MMMag. Dr. Axel Kassegger hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Österreichische Volkspartei (ÖVP) zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG beantragt, weil diese am 3.2.2023 in einer APA-OTS-Aussendung mit der Überschrift „Stocker: ,FPÖ lässt sich in ihrer Politik offenbar vom Ausland beeinflussen’“ die Behauptungen verbreitet hat, der Antragsteller solle Honorarzahlungen in Höhe von 4.000 Euro für Auftritte auf der Krim erhalten haben, der Auftrag sei ganz klar die Legitimierung der Duma-Wahlen und die Verbrüderung mit Russland-Propagandisten gewesen; der Generalsekretär und Sicherheitssprecher der Volkspartei, Christian Stocker, zeige sich schockiert über die neuesten Enthüllungen rund um die Verbindung der FPÖ zu Russland. Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 111, am 24.2.2023

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