• 14.03.2023, 14:07:47
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  • OTS0152

Befangenheitsantrag zu OStA Michael Schön bei der WKStA Wien!

Mit Lyoness/Lyconet/myWorld hat Österreich seinen eigenen Betrugsfall ala "Wirecard"! Hinweise auf Befangenheit bei Oberstaatsanwalt M. Schön (WKStA)!

Wien (OTS) - 

Die Kanzlei Dax Wutzlhofer & Partner hat im Auftrag der BE Conflict Management EWIV einen Befangenheitsantrag zu OStA Schön gestellt.

Nach Durchsicht aller Akten zu AZ 14 St 2/16m und dem aktuellen Verhalten vom Oberstaatsanwalt ist festzuhalten, dass eine Vielzahl von Anhaltspunkten vorliegen, die auf eine potenzielle Befangenheit von OStA Schön in gegenständlicher Angelegenheit hindeuten.

Gemäß § 3 Abs 2 StPO ergibt sich die Verpflichtung zur Objektivität für Gerichtsorgane und sohin auch für Staatsanwälte, wonach Staatsanwälte in ihrer Tätigkeit als öffentliche Ankläger unparteilich und unvoreingenommen sein müssen und jeglicher Anschein von Befangenheit zu vermeiden ist.

OStA Schön werden sämtliche Lyoness-relevanten Sachverhalte zugeordnet. Es gibt mehrere Verfahrenszahlen, die alle ihn als zuständigen Staatsanwalt ausweisen. Viele laufen seit 5 – 10 Jahren im Stadium des Ermittlungsverfahrens. In vielen Ländern Europas gibt es eindeutige gerichtliche Aburteilungen sowie behördliche Entscheidungen und Bekanntmachungen, so auch in Österreich, dass das Geschäftsgebaren der Lyoness – nunmehr myWorld 360 – Gruppe, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich relevante Tatbestände nachweislich verwirklicht (hat). Umso erstaunlicher ist es, dass einerseits sämtliche diesbezügliche Verfahren zu OSTA Schön gelangen und diese über Jahre hinweg nicht bearbeitet bzw. das Ermittlungsverfahren nicht oder nur äußerst unzureichend geführt wird. Diese Verfahren „versickern“ allesamt im Boden. Diese Verfahren wurden von OStA Schön weder pflichtgemäß im gesetzlich vorgegeben Zeitrahmen bearbeitet, noch war OStA Schön an einer materiellen Wahrheitsfindung bemüht.

Aktuell laufen Verfahren gegen Hubert Freidl und seinem Schneeballsystem u. a. in Norwegen, Polen, Spanien, Italien, Türkei, nur um einige Länder zu nennen. International wird vor diesem Geschäftsmodell gewarnt.

Rückfragen & Kontakt

Weitere Informationen und Belege können zur Verfügung gestellt werden:
BE Conflict Management EWIV
Wollzeile 11/2. OG
1010 Wien
b.ecker@bekm.eu

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