• 14.03.2023, 14:02:41
  • /
  • OTS0151

Neue Wolfsverordnung von Landesregierung einstimmig beschlossen

Pernkopf, Hackländer: Vier-Punkte-Paket für Umgang mit Wölfen

Utl.: Pernkopf, Hackländer: Vier-Punkte-Paket für Umgang mit Wölfen =

St.Pölten (OTS) - „Niederösterreich ist das Naturland Nummer eins,
viele Arten wie Wildkatze und Seeadler kehren wieder zurück. Auch der
Wolf ist in vielen Teilen Österreichs wieder heimisch geworden. Oft
zum Leidwesen anderer Tierarten und zur Bedrohung des
Sicherheitsgefühls der Menschen. Wir wollen Schutz geben, Ängste
nehmen und Schäden abwenden,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf
bei der Vorstellung eines Vier-Punkte-Pakets zum Umgang mit Wölfen in
Niederösterreich.

„Deswegen haben wir die NÖ Wolfsverordnung aktualisiert.
Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder
immer wieder geschützte Nutztiere reißen, sollen damit rasch
vertrieben, vergrämt oder als ultima ratio bzw. bei Gefahr im Verzug
auch entnommen werden können. Gleichzeitig setzen wir auf
Herdenschutz und Entschädigungen für Risse.“ Als vierter Punkt müsse
auch der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst
werden.

Die aktualisierte Wolfsverordnung wurde heute einstimmig von der
Landesregierung beschlossen und tritt am 3. April in Kraft. Darin
wird ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen
Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder
entnommen werden. Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefinierten
Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf während der
Aktivitätszeit des Menschen in Siedlungen auf unter 100 Meter an
Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche
anthropogene Futterquellen (z.B. Kompost/Bio-Müll) in einer
Entfernung von unter 100 Metern zu einer Siedlung aufsucht. Gleiches
gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz
überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann
dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüssen abgegeben werden.

Entnahmen, also der Abschuss durch den jeweiligen Jäger, sind binnen
vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz
Vertreibungsversuchen folgt oder unprovoziert aggressiv (mit
Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert oder sich Menschen
mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter
anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen
vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin
gehaltene Nutztiere töten. Alle gesetzten Maßnahmen müssen natürlich
unverzüglich dokumentiert und der Behörde gemeldet werden.

Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für
Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur
Wien, unterstützt die Wolfsverordnung: „Angesichts eines exponentiell
steigenden Wolfsbestandes (der Bestand erhöht sich jährlich um ein
Drittel bzw. es kommt derzeit zu einer Verdopplung des Bestandes
innerhalb von drei Jahren) ist es unabdingbar, unerwünschtes
Wolfsverhalten zu unterbinden und Risikowölfe, die die Scheu verloren
haben, aus dem Bestand unmittelbar zu entnehmen. Die neue Verordnung
ist eine sehr gute Lösung und ermöglicht ein schnelleres und
effizienteres Eingreifen, um Schaden an Menschen und Nutztieren
hintanzuhalten. Sie berücksichtigt auch, dass der Abschuss eines
Wolfes die ultima ratio darstellt und nur erfolgt, wenn vorher
gelindere Mittel (Vergrämung) erfolglos blieben bzw. wenn Gefahr in
Verzug vorliegt. Die Verordnung bewegt sich im Rahmen der
FFH-Richtlinie und folgt den Empfehlungen des Österreichzentrum Bär
Wolf Luchs.“

Zusätzlich zu der neuen Verordnung soll als zweiter Punkt auch der
Herdenschutz in Niederösterreich ausgebaut werden, denn sachgerechter
Nutztierschutz muss sein und ist auch die Voraussetzung für Maßnahmen
gemäß Verordnung. Dafür werden die Förderhöhen angehoben, die
Förderkulisse auf ganz Niederösterreich ausgeweitet und auch die
geschützten Tierarten zum Beispiel um Pferde und Alpakas erweitert.

„Wir lassen unsere Bauern nicht im Stich,“ betont Pernkopf. Deswegen
beinhaltet das Paket als dritten Punkt auch Entschädigungen für
Nutztierrisse, die unkompliziert und schnell ausbezahlt werden.

Als vierter Punkt fordert Pernkopf, dass der Schutzstatus des Wolfes
durch die EU angepasst werden muss. Der Wolf ist längst nicht mehr
vom Aussterben bedroht, er beeinträchtigt aber das Sicherheitsgefühl
der Menschen und bedroht Nutztiere und die Alm- und Weidewirtschaft.
Die FFH-Richtlinie muss nach 30 Jahren an die neue Realität angepasst
werden.

Abschließend hält Pernkopf fest: „Die Sicherheit der Menschen steht
im Vordergrund, deswegen müssen notwendige Maßnahmen unkompliziert
und rasch erfolgen können. Gleichzeitig unterstützen wir die
Bauernschaft beim Herdenschutz und mit Entschädigungen. Das Vier-
Punkte-Paket zeigt und unterstreicht das.“

Nähere Informationen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv. Dr.
Stephan Pernkopf, Telefon: 02742/9005 – 12704, Mobil: 0676/81215283,
E-Mail: lhstv.pernkopf@noel.gv.at.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel