• 03.03.2023, 14:31:43
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Mindestpensionist:innen werden volle Direktzahlung erhalten

Gesetzliche Bemessungsgrundlage wird umgehend korrigiert - Differenzbetrag wird nachträglich an 200.000 Mindestpensionist:innen ausgezahlt

Wien (OTS) - 

1,8 Millionen Pensionist:innen haben am 1. März als Ausgleich für die hohen Preissteigerungen eine Direktzahlung erhalten. Diese Zahlung ist Teil der Pensionserhöhung 2023, mit der die Einkommen der Pensionist:innen sozial gestaffelt angehoben wurden. Aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im ASVG haben Bezieher:innen einer Ausgleichszulage – also Mindestpensionist:innen – nicht die volle Direktzahlung erhalten. Die Bundesregierung plant daher eine umgehende Korrektur der Regelung. “Unser Ziel war ein sozial gerechter Ausgleich der Teuerungen gerade für Menschen mit einer kleinen Pension. Genau das werden wir sicherstellen”, betonen Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger. “Alle Mindestpensionistinnen und -pensionisten werden selbstverständlich auch die volle Direktzahlung erhalten!” *** 

Ein sozial gerechter Ausgleich der Teuerungen, der das Pensionssystem nicht auf Dauer zu stark belastet: Das war das Ziel der Bundesregierung bei der Pensionserhöhung 2023. Bezieher:innen einer Ausgleichszulage erhielten mit Jahresbeginn eine Erhöhung von 7,8 Prozent. Anfang März sollte eine Auszahlung von 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung erfolgen. So sollten Mindestpensionist:innen in diesem Jahr ein Einkommensplus von 10,2 Prozent erhalten.

Aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im ASVG wurde die Direktzahlung an Mindespensionist:innen nur vom Eigenpensionsanteil der betroffenen Personen berechnet und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – auch von der Ausgleichszulage. Deshalb haben 200.000 Pensionist:innen geringere Zahlungen erhalten als geplant. Die Bundesregierung bereitet daher eine umgehende Korrektur der gesetzlichen Regelung vor. Ein entsprechender Antrag soll im Sozialausschuss am 23. März eingebracht werden.

Sozialminister Johannes Rauch: „Wir haben Mindestpensionist:innen ein Einkommensplus von 10,2 Prozent zugesagt. Diese Zusage halten wir selbstverständlich ein. Für den Fehler, der bei der Formulierung des Gesetzes passiert ist, möchte ich mich entschuldigen.“

Nach der Korrektur der gesetzlichen Grundlage wird der Differenzbetrag an alle 200.000 Mindestpensionist:innen in Österreich nachträglich ausgezahlt. 

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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
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