• 27.02.2023, 13:09:47
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  • OTS0136

Finanzpolizei beantragte 2022 bei 27.000 durchgeführten Kontrollen Strafen i.H.v. 18,5 Mio. Euro

Kampf gegen Trend zu organisierter Schwarzarbeit per Scheinunternehmen verstärkt; Mehr Anzeigen aus Bevölkerung zu Verstößen gegen Registrierkassenpflicht

Utl.: Kampf gegen Trend zu organisierter Schwarzarbeit per
Scheinunternehmen verstärkt; Mehr Anzeigen aus Bevölkerung zu
Verstößen gegen Registrierkassenpflicht =

Wien (OTS) - Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) ist
für Kontrollen am Arbeitsmarkt und im illegalen Glückspiel sowie für
die Einbringung von Geldstrafen in Finanzstrafverfahren zuständig.
Dabei geht sie gegen Steuer- und Abgabenhinterziehung, Sozialbetrug,
organisierte Schattenwirtschaft und ähnliche Delikte vor. Für das
Jahr 2022 legen die 450 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten nun
erneut eine erfolgreiche Leistungsbilanz vor: Die Finanzpolizei
führte 2022 in ihren Bereichen Arbeitsmarkt, Glückspiel und
Steueraufsicht rund 27.000 Kontrollen durch und überprüfte dabei mehr
als 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei waren rund
11.000 Personen illegal beschäftige EU-Ausländer bzw.
Drittstaatsangehörige und knapp 5.000 Dienstnehmer/innen waren nicht
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet. Die Trefferquote von
rund 30 Prozent zeigt, dass die risikoorientierten Prüfmethoden des
ABB zu zielgerichteten und erfolgreichen Kontrollen führen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Steuer- und Abgabenhinterziehung ist
eine kriminelle Handlung, die unserer Gesellschaft schadet. Wer seine
Umsätze nicht vollständig angibt oder wer seine Mitarbeiter nicht
korrekt anmeldet, der betrügt und dagegen gehen wir konsequent vor.
Die Finanzpolizei sorgt mit ihren regelmäßigen Kontrollen für faire
Wettbewerbsbedingungen am österreichischen Wirtschaftsstandort und
schützt die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich an
die Regeln halten. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ganz
Österreich an 40 unterschiedlichen Standorten der Finanzpolizei
tätig. Sie leisten großartige Arbeit und erzielen bemerkenswerte
Ergebnisse. Die Hartnäckigkeit im Kampf für fairen Wettbewerb und
gegen Lohn- und Sozialdumping zeigt Wirkung, wie man an der
erfolgreichen Jahresbilanz 2022 sehen kann.“

Alfred Hacker, Vorstand des ABB: „Mit dem ABB wurden die Aufgaben der
Betrugsbekämpfung im Finanzministerium in einem Amt gebündelt. Die
Finanzpolizei sorgt als unsere nach außen hin sichtbare operative
Einheit vor Ort für gezielte Kontrollen in allen Aufgabengebieten des
ABB. Dank interner Risikoanalysen und gut organisierter interner
Vernetzung im ABB können – ergänzend zu Hinweisen und Anzeigen von
anderen Unternehmen, betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
oder aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern – besonders gezielte
Kontrollen und Nachschauen durchgeführt werden. Wir konzentrieren uns
dabei verstärkt auf die zunehmend organisierten Abgaben- und
Sozialbetrugshandlungen.“

Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei: „Auch für die
Finanzpolizei ist bei den Kontrollergebnissen erkennbar, dass
Facharbeitskräftemangel und gestiegene Lohnkosten zu
Umgehungsversuchen führen. Während die Aufgriffe von Personen in
Arbeitslosengeldbezug sinken, steigen illegale Formen der
Beschäftigung an. Wir reagieren darauf mit zielgerichteten
Schwerpunktkontrollen und intensiven Ermittlungen.“

Scheinunternehmen befeuern organisierte Schwarzarbeit durch
Scheinrechnungen
Die Finanzpolizei deckte eine raffinierte Betrugsmasche in Sachen
„Steuer- und Sozialbetrug“ auf – die Teilschwarzbeschäftigung von
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Diese werden zwar bei der
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als Teilzeit-Beschäftigte
angemeldet und die auf die Anmeldung entfallenden
Sozialversicherungsabgaben sowie die Lohnsteuer werden entrichtet.
Allerdings erhalten die Beschäftigten weit mehr Lohn in bar und
unversteuert. Um die Auszahlung der Gelder in der Buchhaltung
unterzubringen, werden Scheinrechnungen von Scheinfirmen produziert,
das Geld wird auch tatsächlich überwiesen, unmittelbar nach der
Überweisung aber von Hintermännern bar behoben und als
Kick-Back-Zahlung an den Unternehmer (abzüglich einer
„Unkostenpauschale“) rückgestellt. Dieser kann nun die
Schwarzlohnzahlungen in bar mit unversteuertem Geld durchführen. Die
Finanzpolizei ermittelt derzeit in mehreren Großfällen gemeinsam mit
Steuerfahndung sowie Landes- und Bundeskriminalamt zu
österreichweiten Betrugsfälle mit Schadenssummen von weit mehr als
100 Mio. Euro. Bereits 2021 wurde im ABB die SOKO Scheinunternehmen
gegründet, die die Betrugsbekämpfungseinheiten bündelt und so einen
effektiveren Kampf gegen die Betrugsform Scheinunternehmen
ermöglicht.

Die Finanzpolizei führt bei Verdacht eines Scheinunternehmens die
Ermittlungen durch und stellt ggfs. per Bescheid die
Scheinunternehmereigenschaft fest. Damit dürfen weder Dienstnehmer
angemeldet werden noch kann das Unternehmen weiter wirtschaftlich
tätig sein, da durch die Finanzverwaltung automatisch auch die
UID-Nummer begrenzt wird. In der Folge werden diese Unternehmen auf
der Webseite des BMF veröffentlicht und schließlich im Firmenbuch
gelöscht.
Registrierkassenvorschriften werden häufig ignoriert – Anzeigen
steigen
Zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht erhielt die
Finanzpolizei im vergangenem Jahr mehr als 100 Anzeigen und Hinweise
aus der Bevölkerung und von Unternehmen, dass die Kassenpflicht durch
einige Betrieben nicht mehr ernst genommen würde, die Kassensysteme
teilweise gar nicht mehr benutzt würden oder überhaupt keine Kassen
vorhanden seien. Daher wurde eine österreichweite Aktion zur
Überprüfung der Einhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit der
Registrierkasse gestartet. Das Ergebnis war selbst für die
Spezialisten der Finanzpolizei mehr als ernüchternd: Bei insgesamt
693 überprüften Betrieben musste in 191 Fällen festgestellt werden,
dass Registrierkassenbelege gar nicht erteilt wurden, also ein
Verstoß gegen die Belegerteilungspflicht vorliegt. In 26 Fällen
wurden Belege nur auf Nachfrage erteilt. 88 Betriebe hatten bei
Verkaufsvorgängen die vorhandene Registrierkasse gar nicht benutzt,
in 6 Fällen war schlicht keine Registrierkasse vorhanden. Zudem wurde
der Jahresbeleg in 105 Fällen nicht an die Finanzverwaltung
übermittelt.

Illegales Glücksspiel erfolgreich zurückgedrängt
Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel wird von der Finanzpolizei
seit Jahren intensiv und sehr erfolgreich geführt. In den letzten
Jahren war ein deutlicher Rückgang der aktiven Glücksspielbetreiber
feststellbar. Waren es 2020 österreichweit noch 689 Kontrollen, so
verzeichnet die Bilanz 2022 nur mehr 309 Kontrollen im
Glücksspielbereich. Insbesondere von außen sichtbaren Lokale sind so
gut wie verschwunden. Dennoch tauchen immer wieder vereinzelt
Spielhöllen und Pokercasinos in Privatwohnungen, in Gewerbegebieten
aber auch in Kellerlokalen auf. Die Hälfte aller Betriebe sind dabei
in Wien zu finden. 2020 wurden österreichweit insgesamt 1.636
Glückspielgeräte beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen, 2022
waren es nur mehr 384 Glückspielgeräte, darunter besonders kreativ:
mobile, in Alukoffern eingebaute Glücksspielautomaten.
Arbeitsmarktkontrollen führten zu rund 18,5 Mio. Euro Strafanträgen
Im Jahr 2022 führte die Finanzpolizei in ihren
Zuständigkeitsbereichen Arbeitsmarkt, Glücksspiel und Steueraufsicht
26.850 Kontrollen durch. Von 51.436 kontrollierten Arbeitnehmern
waren mit 4.727 Dienstnehmern deutlich mehr Personen nicht
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet als 2021 (3.451
Personen). Auch bei den illegal beschäftigten EU-Ausländern bzw.
Drittstaatsangehörigen gab es einen Anstieg auf 11.087 Personen
(2021: 9.303). Insgesamt stellte die Finanzpolizei im Bereich ihrer
Arbeitsmarktaufgaben Strafanträge in Höhe von rund 18,5 Mio. Euro.

Spektakuläre Fälle im Bereich Arbeitsmarkt
Ein besonders dreister Fall beschäftigte die Finanzpolizei in
Innsbruck: Im April 2022 hatte die Reinigungsfirma einer
Polizeidienststelle eine Subfirma beauftragt. Nach Kontrolle der
Finanzpolizei stellte sich heraus, dass es sich bei den Mitarbeitern
der Subfirma um junge syrische Staatsangehörige im Asylverfahren
handelte, die weder sozialversichert waren, noch eine
Arbeitsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz hatten. Das
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde eingeschaltet. Den
Subunternehmer erwarten Strafen in Höhe von mehr als 10.000 Euro.
Zudem wurden bei ihm Rechnungen einer ausländischen Scheinfirma in
Höhe von mehr als 700.000 Euro gefunden. Es besteht der Verdacht der
Steuerhinterziehung und der Geldwäsche. Diesbezüglich laufen noch
interne Ermittlungen gemeinsam mit der Finanzstrafbehörde im ABB.

In Salzburg ging die Finanzpolizei einer anonymen Anzeige gegen drei
privat betriebene COVID-19-Testlabore nach. Vermutet wurden sowohl
die Tätigkeit von Scheinunternehmen als auch Sozialbetrug und
illegale Beschäftigung. Auffallend war für die Kontrollorgane, dass
noch während der Amtshandlung versucht wurde, Asylwerberinnen bzw.
Asylwerber für die Sozialversicherung anzumelden, die ursprünglich
als selbstständig gemeldet waren. Von den mehr als 300 in den
Betrieben tätigen Personen waren 279 ausländische Beschäftigte. Dabei
wurden rund 500 Delikte wie Schwarzarbeit und illegale
Ausländerbeschäftigung festgestellt sowie rund 1,7 Mio. Euro Strafen
beantragt.

Im September 2022 kontrollierte die Finanzpolizei in Verteilerzentren
von Paketdienstleistern an 16 Standorten im Raum Steiermark und
Kärnten, wobei 164 Dienstnehmer von 35 verschiedenen Betrieben
kontrolliert wurden. Bei 15 Prozent der Beschäftigten kam es zu
Verstößen gegen das Sozialversicherungsrecht, die Gewerbeordnung
sowie das Arbeitszeitgesetz. Zudem wurden bei sechs Betrieben
Steuerrückstände in Höhe von insgesamt 130.251 Euro vor Ort
exekutiert.

Mit weiteren Maßnahmen 22,2 Mio. Euro Abgaben gesichert
Zu einer weiteren Aufgabe der Finanzpolizei zählt das Einbringen von
Geldstrafen im Finanzstrafrechtsbereich: 2022 wurden mehr als 3.000
Exekutionsmaßnahmen gesetzt und ca. 2,3 Millionen Euro eingebracht.
Neben den Einbringungsmaßnahmen der Finanzstrafen hat die
Finanzpolizei 2022 auch Abgabenexekutionsmaßnahmen in einer Höhe von
13,8 Mio. Euro durchgeführt, 5,5 Mio. Euro an Forderungspfändungen
gestellt und rund 630.000 Euro in Form von Sicherstellungsbescheiden
verfügt.

Fotos der Pressekonferenz finden Sie unter https://bit.ly/3Svtupt
Allgemeine Fotos finden Sie unter https://bit.ly/3IUBLQA

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