• 26.02.2023, 09:05:20
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  • OTS0007

FPÖ-Gruber: Karner-Asyl und Sicherheitspolitik ist gescheitert

Mitbestimmungsrecht von betroffenen Anrainern endlich rechtlich verankern

Utl.: Mitbestimmungsrecht von betroffenen Anrainern endlich
rechtlich verankern =

Linz (OTS) - „Die Mär von geflüchteten Familien mit Kindern ist mit
den aktuellen Zahlen, wie viele Personen in Oberösterreich in der
Grundversorgung betreut werden, klar widerlegt: Von den insgesamt
rund 4.000 Menschen, sind 3.347 Männer, aber lediglich 617 Frauen.
Die größte Gruppen davon sind 2.558 Syrer“, reagierte heute der
Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich,
LAbg. Michael Gruber auf die veröffentlichten Daten. „In Frankenburg
versucht die Gemeinde weiterhin, die Belegszahlen auf ein
einigermaßen verträgliches Maß zu reduzieren. Und der Bürgermeister
von St. Georgen im Attergau spricht offen die Sicherheitslage in der
Region an. Es geht nicht an, dass die Gemeinden von der Bundespolitik
im Stich gelassen werden und lediglich als Bittsteller auftreten
können. Betroffene Nachbarn müssen als Anrainer endlich ein direktes
Mitspracherecht haben, das im Bundesrecht verankert werden muss.“
******

„Weiter kulturfremde, junge Männer massenhaft in Oberösterreich
unterzubringen, kann nicht gut gehen. Es ist nur eine Frage der Zeit,
bis der nächste Vorfall passiert. Grundsätzlich hat man als Nachbar
bei jeder behördlichen Entscheidung die Möglichkeit, Einspruch zu
erheben – beispielsweise bei Bauvorhaben oder Betriebsansiedelungen.
Bei der Unterbringung von Asylwerbern werden die betroffenen Bürger
allerdings nicht gefragt“, tritt die FPÖ Oberösterreich klar dafür
ein, dass sich das ändern muss. „Künftig sollen sämtliche Bürger im
näheren Umkreis von geplanten Asylwerber-Unterkünften befragt werden.
Ohne Zustimmung darf es kein Quartier geben“, fordert Gruber. „Das
ist keine Fremdenfeindlichkeit, sondern eine Frage der Sicherheit.
Wir treten nicht gegen die Menschen auf, sondern gegen eine planlose
Asylpolitik der Bundesregierung, die schlussendlich an den Gemeinden
und Bürgern hängen bleibt.“ (schluss) bt

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