- 24.02.2023, 08:07:09
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FP-Haimbuchner begrüßt Austrittsdiskussion aus Europäischer Menschenrechtskonvention
Entscheidungspraxis des EGMR und Tatenlosigkeit der EU sind Hauptquell des Migrationsversagens - Schaffung eines neuen gesetzlichen Rahmenwerks andenken
Utl.: Entscheidungspraxis des EGMR und Tatenlosigkeit der EU sind
Hauptquell des Migrationsversagens - Schaffung eines neuen
gesetzlichen Rahmenwerks andenken =
Linz (OTS) - „Das Vereinigte Königreich führt derzeit eine notwendige
Debatte um die Tragfähigkeit und die Zukunft des Asylwesens, die ich
mir auch hierzulande wünschen würde. Das europäische Asylwesen findet
seit Jahren unter Missachtung von geltenden EU-Verordnungen wie
Dublin-III und damit im Zustand eines fortgesetzten Rechtsbruchs
statt. Diese Rechtsunsicherheit untergräbt nicht nur das Vertrauen
der Bürger in die europäische Zusammenarbeit, sondern auch in die
Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen. Ich erachte
einen Systemneustart in Sachen Asyl & Migration sowohl für die
Zukunft unseres Landes und als auch für die unseres Kontinents für so
elementar wichtig, dass die europäischen Staaten inner- und außerhalb
der EU dabei alle Hindernisse aus dem Weg räumen müssen, die sich in
dieser Frage auftun. Ich begrüße daher die Initiative von
UK-Premierminister Rishi Sunak, der die Notwendigkeit eines Austritts
seines Landes aus der Europäischen Menschenrechtskonvention laut
andenkt“, fasst der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Dr.
Manfred Haimbuchner, sein Anliegen zusammen.
Der oö. Landeshauptmann-Stellvertreter weiter: „Wenn wir über das
Thema Menschenrechte sprechen, müssen wir wegkommen von der
einseitigen Betrachtung der Grundrechte von Straftätern und verstärkt
die Menschen- und Grundrechte der europäischen Bürger in den Blick
nehmen. Verhinderte Abschiebungen von Schwerstkriminellen,
unkontrollierte Massenmigration und die daraus resultierenden
Straftaten stellen in der Folge eine Verletzung des Lebens, der
Gesundheit, der Freiheit und des Eigentums der Kriminalitätsopfer und
damit eine Verletzung von grundlegenden Rechten aller Menschen dar.“
Der Staat sei verpflichtet, jedermann vor Eingriffen in die
persönliche Freiheit sowie vor schwersten Straftaten wie
Körperverletzungen, Vergewaltigungen und dergleichen zu schützen.
Wenn bestehende Regelwerke dieser Aufgabe im Wege stünden, müsse man
ein neues gesetzliches Rahmenwerk für die Verankerung von
Menschenrechten schaffen, das der staatlichen Verpflichtung zum
Schutz der Bürger Rechnung trägt. Ferner „muss bei Abschiebungen eine
Priorisierung der Sicherheit und der Rechte von unbescholtenen
Einheimischen vor denen der ausländischen Strafttäter möglich sein“,
so der FPÖ-Vize wörtlich.
Entscheidungspraxis des EGMR hinterfragen
Haimbuchner weiter: „Es ist mir in diesem Zusammenhang auch wichtig,
zu betonen, dass die Europäische Menschrechtskonvention nicht die
alleinige Quelle der Probleme auf dem Weg zu einer
vernunftorientierten Asyl- und Abschiebepolitik ist, sondern deren
Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) eine gewichtige Rolle spielt.“ Die Rechtsprechung des EGMR
habe in den vergangenen Jahrzehnten großen Einfluss auf das
Migrations-, Asyl- und Fremdenrecht und die dazugehörige Politik
gehabt. Dabei hätten sich „der eigentliche Konventionstext und die
Lesart der Richterschaft doch zum Teil erheblich voneinander
entfernt“, so der Jurist Haimbuchner. Insbesondere der Umgang mit
ausländischen Straftätern sei in der gelebten Entscheidungspraxis des
EGMR „zumindest bemerkenswert“ und „nicht im Sinne der gedanklichen
Väter der Menschenrechtskonvention.“
Abschließend wendet sich der stv. Bundesparteiobmann an die
Bundesregierung: „Die Abweisung von Migranten an europäischen
Binnengrenzen aus Gründen der nationalen Sicherheit ist nicht fertig
ausjudiziert und ich stehe auf dem Standpunkt, dass Österreich hier
Fakten schaffen sollte, die man dann gerne auf dem europäischen
Rechtsweg klären kann. Dann wird sich zeigen, ob wir als Land mit
berechtigten Sicherheitsinteressen eine Zukunft im Rechtsrahmen der
europäischen Menschenrechtskonvention haben. Ein Austritt ist für
mich nicht das primäre Ziel, aber ich nehme es als Akt der
Selbstverteidigung in Kauf, wenn ich zwischen der Sicherheit für die
österreichische Bevölkerung und einer Konvention wählen muss.“
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