• 14.02.2023, 16:17:46
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  • OTS0179

Anpassungen bei Regeln für Wohnkreditvergabe völlig unzureichend

Erschwert die Schaffung von Eigentum und leistbares Wohnen

Wien (OTS) - 

Seit der Einführung der Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) im August 2022 finden Entscheidungen des Gremiums für Finanzmarktstabilität (FMSG) in der Öffentlichkeit Beachtung: Denn damit wird sowohl das Schaffen von Eigentum als auch leistbares Wohnen weiterhin erheblich erschwert. Im zweiten Halbjahr 2022 ist es zu Einbrüchen bei der Vergabe von Immobilienkrediten von bis zu 70 Prozentgekommen.    

„Die Nachjustierungen des FMSG zur KIM-Verordnung, die aktuell auf dem Tisch liegen, sind leider unzureichend, um dem Wohn-Dilemma, auf das wir zusteuern, entgegenzuwirken. Wir brauchen jetzt klare und weitreichende Änderungen, die dem aktuellen, wirtschaftlichen Umfeld Rechnung tragen. Die Verordnung ist aus unserer Sicht völlig neu zu bewerten und sollte im Sinne aller Österreicher:innen, die sich Eigentum schaffen möchten, auf neue Beine gestellt werden“, so Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung. 

Um Effekte auf die Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden zumindest einzugrenzen, hatten im Vorfeld der FMSG-Sitzung die Banken folgende Maßnahmen urgiert: 

• Gänzliche Ausnahme für Zwischenfinanzierungen. Aktuell wird aber vom FMSG ein 20-prozentiger Abschlag vorgeschlagen.  

• Einfache Bemessungsgrundlage für 20-prozentiges Ausnahmekontingent: Auch hier ist das FMSG der Argumentation der Kreditwirtschaft ebenso wenig gefolgt, wie dem Ersuchen um mehr Flexibilität und Reduktion der Komplexität dieser Ausnahmekontingente. Für die Berechnung des Ausnahmekontingents wird weiterhin das Kreditvolumen des Vorhalbjahres herangezogen. Wird nun – wie in der Verordnung vorgesehen - das zweite Halbjahr 2022 mit seinen massiven Einbrüchen für die Berechnung des heurigen Ausnahmekontingentes herangezogen, reduziert dies das mögliche Kreditvergabevolumen in der Zukunft ebenso drastisch. 

• Erleichterungen für Jungfamilien: Schon geringfügige Erleichterungen für Jungfamilien/Partnerschaften, etwa bei der Schuldendienstquote, können den Traum von den eigenen vier Wänden wieder realistischer machen.  

Auf alle diese Themen ist das FMSG nicht eingegangen.  

Lediglich die Erleichterung für Paare/Partnerschaften, die Bagatellgrenze bei Immobilienkrediten von 50.000  Euro zweimal in einem Kreditvertrag in Anspruch nehmen zu können, wird per 1. April 2023 umgesetzt. Damit werden z.B. thermische Sanierungen erleichtert.  

Die Beschlüsse des FMSG vom 13. Februar 2023 tragen damit weder den erheblichen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Konsequenzen Rechnung, noch der Tatsache, dass es seit dem Inkrafttreten der Verordnung zu einer grundlegenden Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gekommen ist. Kreditzinsen sind deutlich gestiegen, Immobilienpreise sind gesunken und das Kreditwachstum ist massiv zurückgegangen.  

Der Hinweis des FMSG, dass der Rückgang der Neukreditvergabe in Deutschland, dessen Immobilienmarkt strukturell mit Österreich vergleichbar ist und eine vergleichbare Dynamik erlebt hat, ähnlich stark ausgeprägt ist wie in Österreich – auch wenn in Deutschland keine kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen eingesetzt wurden – zeigt überdies, dass die Zielsetzung der KIM-VO auch ohne diese Maßnahmen erreicht wird. Dies bestätigt überdies auch das WIFO in seiner Einschätzung der FMSG-Beschlüsse.  

Im europäischen Vergleich ist die österreichische Eigentumsquote sehr niedrig. Mit dieser Verordnung – daran ändern die gestrigen FMSG-Beschlüsse wenig - wird weiter dazu beigetragen, dass die Schaffung von Eigentum und leistbares Wohnen in Österreich erschwert werden.  

Besonders betroffen sind junge Familien, für die leistbarer Wohnraum angesichts der KIM-VO kaum mehr realisierbar ist.  

Um diese Auswirkungen für Österreich einzugrenzen, stellen die österreichischen Kreditinstitute die Verordnung insgesamt in Frage. Zumindest eine grundlegende Neubewertung durch die verantwortlichen Bereiche in Aufsicht und FMSG ist unerlässlich.(PWK045/JHR)

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