• 09.02.2023, 12:12:29
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  • OTS0092

EU-Kommission beharrt auf Nachhaltigkeitslabel für Gas und Atom – Greenpeace klagt vor Gerichtshof der EU

Umweltschutzorganisation wird im April Klage gegen Gas und Atom in der EU-Taxonomie einreichen

Utl.: Umweltschutzorganisation wird im April Klage gegen Gas und
Atom in der EU-Taxonomie einreichen =

Brüssel/Wien (OTS) - Greenpeace wird im April gegen die EU-Taxonomie
vor dem Gerichtshof der Europäischen Union klagen. Der Grund: Seit
Anfang des Jahres werden Investitionen in Atom und Gas als grün
gelabelt. Für die Umweltschutzorganisation ein Skandal. Daher haben
Greenpeace Österreich (CEE) und sieben weitere europäische
Greenpeace-Länderbüros bereits im September Einspruch gegen das
vermeintliche Nachhaltigkeitslabel bei der EU-Kommission erhoben. Die
EU-Kommission hat heute diesen abgelehnt.

“Die EU-Kommission will Atom und Gas weiter ein grünes Mascherl
verleihen. Das ist ein fatales Signal für den europäischen
Finanzsektor und wird die Klimaziele massiv untergraben. Deshalb
zieht Greenpeace jetzt vor Gericht”, sagt Lisa Panhuber, Sprecherin
von Greenpeace Österreich. Juristisch vertreten wird die
Umweltschutzorganisation von Dr. Roda Verheyen, die bereits 2021 eine
von Greenpeace mitinitiierte Klimaklage vor dem
Bundesverfassungsgericht in Deutschland gewonnen hat. Die renommierte
Klima-Anwältin sieht zahlreiche Mängel bei der Einschätzung zu
Atomkraft und fossilem Gas. Zudem kann sie der EU-Kommission eine
Reihe von Verfahrensfehlern und -mängel nachweisen. “Der delegierte
Rechtsakt zu Gas und Atom verstößt nicht nur gegen die
Taxonomie-Verordnung selbst, sondern auch gegen das europäische
Klimagesetz und die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser
Klimaabkommen”, sagt Verheyen.

Die Förderung neuer AKW untergräbt direkt das
Taxonomie-Vorsorgeprinzip “Do not significant harm”: Radioaktive
Abfälle und das potenzielle Risiko schwerer Unfälle hätten erhebliche
Folgen für Mensch und Umwelt. Darüber hinaus lässt die EU-Kommission
das Risiko terroristischer oder militärischer Angriffe auf AKW und
die möglichen Konsequenzen für Menschen, Umwelt und Klima außer Acht.
AKW sind aufgrund der jahrzehntelangen Bau- und Betriebszeit ohnehin
keine Übergangstechnologie und lassen sich nicht mit erneuerbarer
Energie kombinieren.

Die Aufnahme von fossilem Gas in die Taxonomie widerspricht dem
rechtlich verbindlichen Ziel der EU, fossile Brennstoffe auslaufen zu
lassen und den Pariser Klimazielen. Zudem ist zu erwarten, dass durch
die Aufnahme von Gas in die Taxonomie das Energiesystem langfristig
abhängig von fossilen Brennstoffen bleiben wird (lock-in-Effekt) und
den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern wird.

Ein Medienbriefing zur rechtlichen Argumentation finden Sie hier:
https://act.gp/3lhKwL7
Bildmaterial finden Sie unter diesem Link: https://act.gp/3HMD2az
Unter Angabe der Credits stehen die Fotos kostenfrei zur
redaktionellen Nutzung zur Verfügung.

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