Heute erster Prozesstag - sozialversicherungsrechtlicher Schaden in sechsstelliger Höhe
Utl.: Heute erster Prozesstag - sozialversicherungsrechtlicher
Schaden in sechsstelliger Höhe =
Wien (OTS) - Dank jahrelanger, akribischer Ermittlungen deckte die
Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung des Finanzministeriums
einen Betrug im großen Stil auf, sodass die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage erheben konnte. Heute beginnt
die Hauptverhandlung am Landesgericht Graz. Zwei österreichische
Staatsbürger im Alter von 43 und 45 Jahren hatten über eine von ihnen
gegründete Firma systematisch illegal erwerbstätige Betreuungskräfte
an Pflegebedürftige vermittelt. Rekrutiert hatten sie diese
vorwiegend an öffentlichen Plätzen in Süd- Osteuropa. Darüber hinaus
brachten sie für die pflegebedürftigen Personen Anträge auf Zuschuss
zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung beim
Sozialministeriumservice ein und fälschten dafür sogar notwendige
Unterschriften. Die Delikte lauten schwerer Betrug sowie organisierte
Schwarzarbeit.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die engagierte Arbeit der
Finanzpolizei sichert nicht nur den Schutz der finanziellen
Interessen der Republik Österreich und folglich aller
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern in diesem Fall auch
speziell den Schutz pflegebedürftiger Personen. Schwarzarbeit ist
kein Kavaliersdelikt, schließlich verzerrt sie den Wettbewerb und
untergräbt die Bemühungen ehrlicher Unternehmer. Die Täter müssen
daher immer mit Anzeigen und dementsprechenden Strafen rechnen. Ich
gratuliere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei zu
diesem großen Erfolg im Kampf gegen Abgabenbetrug“, warnt
Finanzminister Magnus Brunner
Finanzpolizei ermittelte seit 2019 – Telefonüberwachung,
Observationen und Hausdurchsuchungen
Aufgrund einer Anzeige einer Pflegehelferin, die an mehreren
Pflegestellen mit Wohnsitz gemeldet, aber dort nie tätig war, nahm
die Finanzpolizei im März 2019 erstmalig Ermittlungen wegen des
Verdachts der organisierten Schwarzarbeit auf.
Im Rahmen einer Telefonüberwachung durch die Finanzpolizei sowie
Observationen der Verdächtigen durch die Observationseinheit des
Zolls wurden über einen Zeitraum von mehreren Monaten mehr als 6.000
Telefongespräche der Beschuldigten überwacht und wichtige
Erkenntnisse für die Ermittlungen gewonnen - zumal es zwischen den
Pflegebedürftigen und den Tätern überwiegend mündliche statt
schriftliche Verträge gab.
Daraufhin folgten Hausdurchsuchungen an sieben Büro- und
Wohnräumlichkeiten und steuerliche Nachschauen an sechs weiteren
Orten. In der Folge wurden auch 28 Konten der betroffenen Personen
und Unternehmen geöffnet und rund 30.000 Zahlungsvorgänge
ausgewertet, sowie rund 220.000 Euro bar sichergestellt. Neben
tausenden Seiten physischer Unterlagen wurden auch 1.1 Terrabyte
elektronischer Daten analysiert und ausgewertet.
In den Berichten der Finanzpolizei an die WKStA konnten letztlich 243
illegale Pflegekräfte, die ohne die erforderliche Anmeldung zur
Sozialversicherung vermittelt wurden, und ein umfassender Betrug mit
staatlichen Fördermitteln, nachgewiesen werden. Neben dem
entstandenen Schaden durch die unberechtigte Bezuschussung der
illegalen Pflegerinnen, entstand auch ein
sozialversicherungsrechtlicher Schaden in sechsstelliger Höhe.
Darüber hinaus beschlossen die beiden Angeklagten, einen Teil der
Agentureinnahmen nicht zu versteuern. Daher wird auch ein
verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gegen die Beschuldigten
eingeleitet.
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