AK fordert ein Ende der Scheinselbständigkeit bei Plattformbeschäftigten
Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über einen Richtlinienentwurf zur besseren Absicherung von Plattformarbeit ab. „Wir erwarten von den EU-Abgeordneten ein klares Bekenntnis, Scheinselbständigkeit auf Online-Plattformen ein Ende zu setzen. Das neue EU-Gesetz muss Beschäftigten von Plattformen bessere Arbeitsbedingungen bringen“, sagt AK EU-Experte Frank Ey.
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass derzeit bis zu 5,5 Millionen Plattformbeschäftigte fälschlich als Selbständige eingestuft sind. Das neue Gesetz würde für Plattformbeschäftigte wie z.B. Essens- und Paketzusteller:innen klare Arbeitsverhältnisse bringen. Für Plattformarbeiter:innen, die dann als unselbständige Beschäftigte eingestuft werden, wären damit klare Regeln über das Gehalt, den sozialversicherungsrechtlichen Schutz beispielsweise bei Krankheit oder Unfall sowie unter anderem auch ein bezahlter Urlaubsanspruch verbunden.
AK Experte Ey: „Wir haben die Erwartung, dass die EU-Abgeordneten damit ein klares Zeichen gegenüber dem Rat setzen, der sich bislang auf keine Position einigen konnte. Im Rat ist auch die österreichische Bundesregierung gefordert, sich für eine Einigung, die eine tatsächliche und rasch wirksame Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten beinhaltet, einzusetzen.“
Rückfragen & Kontakt
Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW