• 31.01.2023, 10:50:33
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  • OTS0073

Kocher: 7 Milliarden Euro Budget für den Energiekostenzuschuss fixiert

Budget für Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenzuschuss 2 und Pauschalfördermodell wird mit 7 Milliarden Euro im Parlament beschlossen

Utl.: Budget für Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenzuschuss 2
und Pauschalfördermodell wird mit 7 Milliarden Euro im
Parlament beschlossen =

Wien (OTS/BMAW) - Die österreichische Bundesregierung hat sich im
Dezember auf eine Novellierung des Bundesgesetzes zum
Energiekostenzuschuss für Unternehmen geeinigt. Diese umfasst eine
Fortführung des Energiekostenzuschusses 1 in den Monaten Oktober,
November und Dezember 2022, also im vierten Quartal des Jahres 2022,
sowie den Energiekostenzuschuss 2. Der dafür reservierte finanzielle
Rahmen wird heute im Plenum des Nationalrats beschlossen.

Nachdem der Geltungszeitraum des Energiekostenzuschusses 1 mit Ende
September 2022 geendet hat, hat sich das Wirtschaftsministerium für
eine Ausweitung der Energiehilfen für Unternehmen eingesetzt. "Der
Energiekostenzuschuss 1 wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert.
Mit Anfang des Jahres 2023 wirkt der Energiekostenzuschuss 2, der
2023 als Abfederungsmaßnahme für gestiegene Energiekosten für alle
Unternehmen vorgesehen ist. Eine weitere Unterstützungsmaßnahme,
insbesondere für Kleinstunternehmen, ist mit dem Pauschalfördermodell
geplant und derzeit in Finalisierung“, erklärt der Arbeits- und
Wirtschaftsminister.

Für dieses Unterstützungspaket, bestehend aus Energiekostenzuschuss
1, Energiekostenzuschuss 2 und dem Pauschalfördermodell, wurden
seitens der Bundesregierung 7 Milliarden Euro fixiert, die heute im
Nationalrat beschlossen werden. „Angesichts der stark gestiegenen
Energiepreise und der Unsicherheit, die damit für die Unternehmen
verbunden ist, bin ich froh, dass wir das ursprünglich nur für den
Energiekostenzuschuss 1 geplante Budget auf 7 Milliarden Euro erhöhen
konnten. Damit verfügen wir auch in diesem Jahr über einen
finanziellen Spielraum zur Abwicklung des Energiekostenzuschusses 2
und des Pauschalfördermodells. Mit diesem Schutzschirm geben wir
damit auch den Unternehmen Planungssicherheit und stellen sicher,
dass der Standort Österreich wettbewerbsfähig bleibt“, so Kocher
weiter.

Wichtige Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 1 und 2:
Mit dem Energiekostenzuschuss 1 wurden besonders betroffene
energieintensive Unternehmen entlastet. Beim Energiekostenzuschuss 2
ist im Vergleich zum Vorgängermodell neu, dass in Stufe 1 und 2 die
Energieintensität entfällt. Zudem wurde die Förderintensität für
Energie-Mehrkosten in der untersten Stufe von 30 auf 60 Prozent
verdoppelt. Die für den Energiekostenzuschuss 2 nötige
Förderrichtlinie ist in Ausarbeitung und wird dann der EU-Kommission
zur Notifizierung vorgelegt.

Sowohl beim Energiekostenzuschuss 1 als auch beim
Energiekostenzuschuss 2 erfolgt die Abwicklung der Voranmeldungen und
Registrierungen über die aws, die Förderbank des Bundes. Die
Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten
Unterlagen. Von der Antragstellung ausgenommen sind unter anderem
Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als
staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder
mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich
Banken- und Finanzierungswesen. Für weitere Förderstufen gelten
weitere Regeln.

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