- 31.01.2023, 10:50:33
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Kocher: 7 Milliarden Euro Budget für den Energiekostenzuschuss fixiert
Budget für Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenzuschuss 2 und Pauschalfördermodell wird mit 7 Milliarden Euro im Parlament beschlossen
Utl.: Budget für Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenzuschuss 2
 und Pauschalfördermodell wird mit 7 Milliarden Euro im
 Parlament beschlossen =
Wien (OTS/BMAW) - Die österreichische Bundesregierung hat sich im
 Dezember auf eine Novellierung des Bundesgesetzes zum
 Energiekostenzuschuss für Unternehmen geeinigt. Diese umfasst eine
 Fortführung des Energiekostenzuschusses 1 in den Monaten Oktober,
 November und Dezember 2022, also im vierten Quartal des Jahres 2022,
 sowie den Energiekostenzuschuss 2. Der dafür reservierte finanzielle
 Rahmen wird heute im Plenum des Nationalrats beschlossen.
Nachdem der Geltungszeitraum des Energiekostenzuschusses 1 mit Ende
 September 2022 geendet hat, hat sich das Wirtschaftsministerium für
 eine Ausweitung der Energiehilfen für Unternehmen eingesetzt. "Der
 Energiekostenzuschuss 1 wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert.
 Mit Anfang des Jahres 2023 wirkt der Energiekostenzuschuss 2, der
 2023 als Abfederungsmaßnahme für gestiegene Energiekosten für alle
 Unternehmen vorgesehen ist. Eine weitere Unterstützungsmaßnahme,
 insbesondere für Kleinstunternehmen, ist mit dem Pauschalfördermodell
 geplant und derzeit in Finalisierung“, erklärt der Arbeits- und
 Wirtschaftsminister.
Für dieses Unterstützungspaket, bestehend aus Energiekostenzuschuss
 1, Energiekostenzuschuss 2 und dem Pauschalfördermodell, wurden
 seitens der Bundesregierung 7 Milliarden Euro fixiert, die heute im
 Nationalrat beschlossen werden. „Angesichts der stark gestiegenen
 Energiepreise und der Unsicherheit, die damit für die Unternehmen
 verbunden ist, bin ich froh, dass wir das ursprünglich nur für den
 Energiekostenzuschuss 1 geplante Budget auf 7 Milliarden Euro erhöhen
 konnten. Damit verfügen wir auch in diesem Jahr über einen
 finanziellen Spielraum zur Abwicklung des Energiekostenzuschusses 2
 und des Pauschalfördermodells. Mit diesem Schutzschirm geben wir
 damit auch den Unternehmen Planungssicherheit und stellen sicher,
 dass der Standort Österreich wettbewerbsfähig bleibt“, so Kocher
 weiter.
Wichtige Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 1 und 2:
 Mit dem Energiekostenzuschuss 1 wurden besonders betroffene
 energieintensive Unternehmen entlastet. Beim Energiekostenzuschuss 2
 ist im Vergleich zum Vorgängermodell neu, dass in Stufe 1 und 2 die
 Energieintensität entfällt. Zudem wurde die Förderintensität für
 Energie-Mehrkosten in der untersten Stufe von 30 auf 60 Prozent
 verdoppelt. Die für den Energiekostenzuschuss 2 nötige
 Förderrichtlinie ist in Ausarbeitung und wird dann der EU-Kommission
 zur Notifizierung vorgelegt.
Sowohl beim Energiekostenzuschuss 1 als auch beim
 Energiekostenzuschuss 2 erfolgt die Abwicklung der Voranmeldungen und
 Registrierungen über die aws, die Förderbank des Bundes. Die
 Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten
 Unterlagen. Von der Antragstellung ausgenommen sind unter anderem
 Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als
 staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder
 mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich
 Banken- und Finanzierungswesen. Für weitere Förderstufen gelten
 weitere Regeln.
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