• 30.01.2023, 09:15:38
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  • OTS0028

ÖAMTC: Mehr Sicherheit durch Änderungen beim "Pickerl" ab 2. Februar 2023

§57a Gutachten mit neuem Layout, QR-Code und neuer Prüfposition eCall System

Utl.: §57a Gutachten mit neuem Layout, QR-Code und neuer
Prüfposition eCall System =

Wien (OTS) - Ab 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten
Pickerl: Das §57a Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout
gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten
gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos
eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Für
Konsument:innen bringt das Vorteile. "Der QR-Code am §57a Gutachten
bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die
Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden", erklärt
ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.

Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in
allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System
(https://www.oeamtc.at/thema/ecall/) muss im Rahmen der §57a
Begutachtung überprüft werden.

Weitere Änderungen ab Mai – ÖAMTC kritisch

Weitere Änderungen beim Pickerl stehen dann im Frühjahr an: Ab 20.
Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der
Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger
Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden
inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank
des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die
europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung,
ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte
eingehalten werden. Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer
transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen
Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die
Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie
der Fahrzeugidentifizierungsnummer.

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