• 27.01.2023, 08:58:22
  • /
  • OTS0015

ÖGK-Huss: Beispiele aus der teils problematischen Zusammenarbeit mit der Ärztekammer

Ärztekammer verhindert Vieles - von Kinderambulatorien bis zum Impfen in Apotheken

Wien (OTS) - 

In den letzten Tagen wurde abstrakt über die Stellung der Ärztekammer zu Weiterentwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem diskutiert. Der ArbeitnehmerInnen-Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Andreas Huss wartet nun mit einigen konkreten Beispielen aus der Zusammenarbeit mit der Ärztekammer auf. So verhindert die Ärztekammer den Ausbau der kindermedizinischen Ambulatorien in Wien, obwohl es Errichtungsbewilligungen gibt, und wehrt sich gegen alternative Versorgungsformen wie Ambulatorien oder Kooperationen mit Krankenhäusern, auch wenn dortige Kassenstellen längere Zeit nicht besetzt werden können.

„Die Ärztekammer nutzt hier ihre Vetorechte, um eine Angebots- und Nachfrage-Schieflage zu erzeugen und diese zu ihrem Vorteil zu nutzen. Hohe Nachfrage und niedriges Angebot führt zu höheren Honoraren, so die Strategie. Das erschwert es uns, die gute Versorgung für alle aufrecht zu erhalten“, sagt Huss.

Auf österreichischer Ebene wird der Ausbau der Primärversorgungseinheiten verzögert, sodass es in manchen Bundesländern wie Tirol und Vorarlberg noch immer keine einzige gibt. Die Möglichkeit der Impfung in Apotheken wird von der Ärztekammer durch intensive Lobbyarbeit bekämpft. Die notwendige Arbeitsverteilung auf andere hochqualifizierte Gesundheitsberufe wird mit Berufung auf den Ärztevorbehalt verhindert.

Die Länderärztekammern beharren auf den regionalen Gesamtverträgen inklusive regionaler Honorarordnungen, obwohl es einen gesetzlichen Auftrag für einen österreichweiten Vertrag gibt. Für die Versicherten und auch für die VertragsärztInnen - Stichwort „gleiche Tarife für gleiche Leistungen“ - wäre das aber extrem wichtig.

Bei den regionalen Honorarverhandlungen scheitern Versorgungsverbesserungen wie Ausweitung der Öffnungszeiten, Sicherstellung von ärztlichen Anwesenheiten in Urlaubszeiten und an Zwickeltagen, telefonische Erreichbarkeit, Terminvergabesysteme in Ordinationen usw. regelmäßig am Widerstand der Ärztekammern.

Die gemeinsamen Vereinbarungen zu Arbeitsbedingungen und Honorierung werden wider besseren Wissens als unflexibel, unzureichend und unattraktiv dargestellt. Die Ärzteeinkommen liegen jedoch laut IHS und Rechnungshof im absoluten Spitzenfeld aller akademischen Berufe und der Vertrag bietet mittlerweile jede flexible Möglichkeit einer Kassentätigkeit von Anstellung bis Jobsharing.

Die Ärztekammer wehrt sich auch gegen alternative Versorgungsformen wie Ambulatorien oder Kooperationen mit Krankenhäusern, auch wenn dortige Kassenstellen längere Zeit nicht besetzt werden können.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst kann nur die Ärztekammer per Verordnung festlegen. Die Teilnahme am Bereitschaftsdienst war früher verpflichtend, jetzt legt keine einzige Landesärztekammer mehr eine solche Verpflichtung fest. Das, obwohl die Sprengel vergrößert und die Honorierung massiv erhöht wurde. In Oberösterreich wurde der Bereitschaftsdienst-Vertrag sogar gekündigt.

Die ÖGK hat keine Möglichkeit, eine Kassen-Planstelle ohne Zustimmung der Ärztekammer auszuschreiben. Auch bei den Primärversorgungszentren kann ohne Zustimmung der Ärztekammer nicht ausgeschrieben werden. Dieses Vetorecht wird durch die Ärztekammer regelmäßig genutzt.

Die Wiener Ärztekammer bekämpft die Gründung von selbständigen Ambulatorien auch bei bestehender Bedarfslage. Huss: „Konkretes Beispiel: Die Ärztekammer moniert, dass erhöhter Bedarf in der Pathologie besteht. Wir haben konkret ein Vertragsansuchen eines pathologischen Instituts am Tisch. Die Ärztekammer lehnt die Umsetzung aber ab.“

Trotz vieler offener Kassenstellen in der Wiener Kinderheilkunde wehrt sich die Ärztekammer gegen den Betrieb weiterer kindermedizinischer Ambulatorien, obwohl Errichtungsbewilligungen vorliegen.

Andreas Huss: „Natürlich kann sich die Ärztekammer ausschließlich auf die Vertretung der Interessen der ÄrztInnen zurückziehen und jegliche Versorgungsverantwortung von sich weisen. Dann aber bitte ohne irgendwelche Vetorechte. Die Ärztekammer sollte nicht nur Probleme aufzeigen, sondern gemeinsam mit der Sozialversicherung Lösungen entwickeln und umsetzen. Die ÖGK steht jedenfalls für alle lösungsorientierten Gespräche auf Basis gemeinsam definierter Problemstellungen, die es zweifellos gibt, gerne zur Verfügung.“

Rückfragen & Kontakt

ÖGK-ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss, MBA
Tel. 0664/614 55 34
andreas.huss@oegk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGS

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel