• 26.01.2023, 13:28:25
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ÖGB-Schumann zu Frauenpensionsantrittsalter: „Gleichstellung braucht viel mehr!”

ÖGB-Frauen fordern bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten

Wien (OTS) - 

„2024 beginnt die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters – und das, obwohl die Arbeitsmarktsituation von Frauen vor dem Pensionsantrittsalter bereits jetzt alles andere als gut ist. Nur jede zweite geht direkt aus der Beschäftigung in die Pension“, kommentiert Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende, die gestern im Sozialausschuss beschlossene Gesetzesänderung. „Anstatt Frauen zusätzlich mit der Ankündigung, die geblockte Altersteilzeit abzuschaffen, zu verunsichern, ist es höchste Zeit, Maßnahmen zu setzen, um ihnen ein sorgenfreies und unabhängiges Leben im Alter zu ermöglichen“, betont Schumann und fordert eine stufenweise Verlängerung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes.  

Frauen leisten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, arbeiten aufgrund fehlender Kinderbetreuung häufig in Teilzeit und sind mehrheitlich in Branchen und Berufen beschäftigt, in denen die Einkommen niedrig sind. „All diese Faktoren führen zu niedrigen Einkommen und in der Folge zu niedrigen Pensionen. Unser Modell zur besseren Anrechnung der Kindererziehungszeiten würde für die Frauen rund 180 Euro mehr Pension im Monat bedeuten. Geld, das Frauen im Alter dringend benötigen, um nicht in die Altersarmut abzurutschen“, betont Schumann. Nicht nur die Kindererziehung, auch die Pflege von nahen Angehörigen soll rückwirkend bis zu zehn Jahren angerechnet werden.  

Das ÖGB-Modell zur besseren Anrechnung der Kindererziehungszeiten sieht vor: 

- Bis zum 4. Lebensjahr: 100 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet 

- 5. und 6. Lebensjahr: 66 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet 

- 7. und 8. Lebensjahr: 33 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten werden angerechnet

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