- 26.01.2023, 13:25:39
- /
- OTS0142
FPÖ-Mahr und Gruber: Verpflichtende Untersuchungshaft bei schweren Verbrechen muss wieder kommen
„Derzeit könnten Mörder auf freiem Fuß bleiben“
Utl.: „Derzeit könnten Mörder auf freiem Fuß bleiben“ = =
Linz (OTS) - In der heutigen Landtagssitzung wurde ein dringlicher
Antrag gemeinsam mit der ÖVP eingebracht, damit die verpflichtende
Untersuchungshaft bei Verbrechen mit einer Strafandrohung von über
zehn Jahren wieder eingeführt wird. Der diesbezügliche Paragraph 173
Abs 6 in der Strafprozessordnung (StPO) war vom
Verfassungsgerichtshof mit 1. Dezember 2022 aufgehoben worden. „Somit
ist es nicht mehr verpflichtend, Personen, die zB einen Mord verübt
haben, in U-Haft zu nehmen. Stattdessen muss stets überprüft werden,
ob Flucht-, Verdunkelungs-, Wiederholungs- oder Tatbegehungsgefahr
besteht. Es kann somit sein, dass bei Mord oder Vergewaltigung, dass
trotz bei der Polizei gestandener Tat keine U-Haft verhängt wird und
der Verdächtige bis zur Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß bleibt“,
so der FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. ****
Auch Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ
Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber bekräftigte die freiheitliche
Forderung: „Das muss rasch geändert werden. Wir fordern, dass Täter,
die im Verdacht stehen, ein Verbrechen mit mindestens zehnjähriger
Strafandrohung begangen zu haben, verpflichtend in U-Haft genommen
werden müssen. Die Bundesregierung ist mit Nachdruck aufgefordert,
hier eine Neuregelung zu schaffen.“
„Wir dürfen die Sicherheit der Bürger nicht gefährden, indem
mutmaßlich gefährliche Straftäter nicht umgehend aus dem Verkehr
gezogen und bis zu ihrem Verfahren in U-Haft genommen werden. Es
hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit
der Justiz rechnen“, fassten beide freiheitlichen Politiker zusammen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLO






