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Deutlich höhere Förderung für 24-Stunden-Betreuung bereits ab Jänner

90 bis 180 Euro mehr pro Monat für rund 22.500 Pflegebedürftige

Wien (OTS) - Der Bund erhöht die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung deutlich: Sie steigt rückwirkend ab 1. Jänner um 16,67 Prozent. Das bedeutet 90 Euro zusätzlich pro Monat, wenn zwei selbstständige Personenbetreuer:innen zum Einsatz kommen, 180 Euro mehr bei unselbstständigen Personenbetreuer:innen. Die Erhöhung erfolgt automatisch rückwirkend ab 1. Jänner 2023. Insgesamt profitieren rund 22.500 Förderbezieher:innen. Mit der Erhöhung konnte ein weiterer wichtiger Punkt des Pflegereformpakets erfolgreich umgesetzt werden. ***

Die Förderungen des Sozialministeriums für die 24-Stunden-Betreuung werden rückwirkend mit 1. Jänner 2023 um 16,67 Prozent erhöht. Die Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit den Bundesländern und nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates. Bund und Länder werden im Jahr 2023 voraussichtlich mehr als 180 Millionen Euro für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aufwenden. Zuletzt wurde die Förderung im Jahr 2008 erhöht.

Kommen zwei selbstständige Personenbetreuer:innen zum Einsatz, beträgt die Förderung künftig 640 Euro monatlich (bisher 550 Euro). Beim Einsatz von unselbstständigen Personenbetreuer:innen liegt die Förderung rückwirkend ab 1. Jänner bei 1.280 Euro monatlich (bisher 1.100 Euro). Die unterschiedliche Förderungshöhe erklärt sich durch die jeweilige Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei selbstständigen oder unselbstständigen Betreuungsverhältnis. Die Erhöhung wird spätestens Ende Jänner 2023 erstmals am Konto der Förderungsbezieher:innen einlangen. Es braucht dafür keinen Antrag.

Hohe Inflation macht Anpassungen nötig

„In den Zeiten massiver Teuerung ist die Erhöhung besonders wichtig, damit sich Pflegebedürftige eine gute Betreuung auch weiterhin leisten können. Wir setzen damit einen weiteren Baustein der Pflegereform um. Nachdem zum Jahresanfang bereits alle Sozialleistungen erhöht wurden, können wir diesen Schritt nun auch bei der Förderung für 22.500 Pflegebedürftige tun, die unsere Unterstützung dringend brauchen”, freut sich Sozialminister Johannes Rauch.

„In schwierigen Zeiten muss der Staat den Menschen verstärkt helfen und das Notwendige zur Verfügung stellen. Und das tut diese Bundesregierung gerade in Anbetracht der Teuerungen, die eine große Belastung sind. – Auch bei den Pflegenden setzen wir einen Schwerpunkt. Mit dieser Maßnahme zur erhöhten Förderung für die 24-Stunden-Betreuung wird die größte Pflegereform nun fortgesetzt“, so ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger, der unter anderem auch auf die bereits beschlossenen Maßnahmen wie den Bonus für pflegende Angehörige, den Demenz-Zuschlag oder die Zuwendungen für Pflegekurse von Angehörigen hinwies.

“Mit der Wertanpassung der Sozialleistungen an die Inflation ab Jänner 2023 entlastet die Bundesregierung die Menschen in Österreich in vielen Bereichen langfristig. Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld werden nun jährlich an die Teuerung angepasst”, so Sozialminister Rauch abschließend.



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