Bei der NÖ-Landtagswahl gilt „Vorzugsstimme“ schlägt „Parteienstimme“ (§78(3) LWO). Daher sicherheitshalber nicht nur eine „Partei“ ankreuzen, sondern auch je eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten dieser Partei auf der Landes- bzw. Wahlkreisliste abgeben.
(Wenn man nur eine „Partei“ ankreuzt, dann könnte doch glatt nachträglich vor dem Auszählen der Stimmzettel ein Kreuz bei einer ÖVP/VPNÖ-Kandidatin gemacht werden und schon ist die ÖVP/VPNÖ als Partei gewählt!!! Die Auszählung ist geheim! Es soll in NÖ auch Sprengelwahlbehörden geben, wo nur VP-Mitglieder drinnen sitzen!)
Weiterer Tipp: Einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitnehmen.
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